Bundesgericht Crystal Meth ist laut Urteil ebenso gefährlich wie Heroin

SDA/tjb

26.8.2019

Wer zwölf Gramm oder mehr Crystal Meth besitzt, muss mit einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe rechnen.
Wer zwölf Gramm oder mehr Crystal Meth besitzt, muss mit einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe rechnen.
Symbolbild: ZvG/Kantonspolizei Bern

Wer zwölf Gramm Crystal Meth oder mehr besitzt, begeht ein schweres Drogendelikt. Das urteilt das Bundesgericht – und stuft die synthetische Droge damit als gleich gefährlich ein wie Heroin.

Bisher hat sich das Bundesgericht nie dazu geäussert, ab welcher Menge reinen Crystal Meths von einem schweren Drogendelikt auszugehen ist. In einem konkreten Fall aus dem Kanton Neuenburg bestätigt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil die vom dortigen Kantonsgericht festgelegte Menge von zwölf Gramm reinen Methamphetamin-Hydrochlorids.



Im bis Juli 2011 geltenden Betäubungsmittelgesetz hiess es explizit, dass ein schwerer Fall eines Drogendelikts dann vorliege, wenn der Täter «weiss oder annehmen muss, dass sich die Widerhandlung auf eine Menge von Betäubungsmitteln bezieht, welche die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann». In schweren Fällen beträgt die Sanktion eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

In der aktuellen Fassung des Betäubungsmittelgesetzes wird die Menge als Anhaltspunkt für einen schweren Fall nicht mehr genannt. Dies bedeutet gemäss Bundesgericht aber nicht, dass dieses Kriterium aufgegeben worden sei. Vielmehr sollte es ermöglicht werden, auch andere Elemente zu berücksichtigen.

Die Mindestmengen für andere Betäubungsmittel wie Heroin, Kokain oder Amphetamin bleiben weiterhin anwendbar. In früheren Fällen hatte das Bundesgericht festgelegt, dass zwölf Gramm Heroin, 18 Gramm Kokain, 200 LSD-Trips oder 36 Gramm Amphetamin die Gesundheit vieler Menschen gefährden können.(Urteil 6B_504/2019 vom 29.07.2019)

Wie Crystal Meth Süchtige verändert
Zurück zur Startseite