BundesstrafgerichtDa-Vinci-Gemälde soll zurück nach Italien
SDA
2.10.2018 - 12:03
Das 2015 beschlagnahmte Gemälde "Isabella d'Este", das mutmasslich von Leonardo da Vinci gemalt wurde, soll der italienischen Justiz übergeben werden. Das Bundesstrafgericht habe eine Beschwerde der Eigentümerin abgewiesen. Die Frau ist nun ans Bundesgericht gelangt.
Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts geht in einem am Dienstag publizierten Beschluss davon aus, dass keine rechtlichen Gründe gegen eine Aushändigung des Bildes an die italienischen Behörden mehr bestehen.
Die Eigentümerin des Bildes hatte immer betont, das 61 auf 46,5 Zentimeter grosse Ölbild sei ein Familienerbstück und befinde sich seit 1913 in der Schweiz. In Italien wurde die Frau zusammen mit weiteren Personen wegen illegaler Ausfuhr von Kunst zu einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt, wie aus dem Beschluss des Bundesstrafgerichts hervorgeht.
Die Sache ist nun vor dem Bundesgericht hängig. Bei Rechtshilfefällen tritt das höchste Schweizer Gericht nur auf einen Fall ein, wenn er sehr bedeutend ist oder sich eine Grundsatzfrage stellt, die innert kurzer Frist beurteilt werden muss.
Das Werk "Isabella d'Este" beschäftigt nicht nur die Justiz. Auch unter Kunstkennern sorgt es für Diskussionen. Es ist nach wie vor ungewiss, ob es tatsächlich von Leonardo da Vinci gemalt wurde. (Beschluss RR.2018.182 vom 04.09.2018)
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