MisshandlungDemente Frau kann nicht aussagen – Gericht spricht Pfleger frei
SDA/jka
15.9.2020
Im Zweifel für den Beschuldigten: Weil für das Bundesgericht nicht klar war, woher eine demente Frau ihre Brandwunde hatte, schickte es den Fall zurück ans Zürcher Obergericht. Dieses musste ihren Pfleger freisprechen.
Die Verbrennung wurde am 20. März 2013 bemerkt. Eine Mitarbeiterin in einem Pflegezentrum im Unterland stellte damals bei der schwer pflegebedürftigen Bewohnerin eine etwa fünf auf sechs Zentimeter grosse Wunde auf der Innenseite des Oberschenkels fest. Im internen Informationssystem war dazu jedoch nichts vermerkt.
Schnell fiel der Verdacht auf den Lehrling, der an jenem Morgen für das Duschen und Anziehen der Frau zuständig war. Die Staatsanwaltschaft setzte ihn für 77 Tage in Untersuchungshaft, was dazu führte, dass er seine Lehrstelle verlor. Seine Ausbildung zum Fachmann Gesundheit konnte er nicht abschliessen.
In einer Befragung gab er an, dass er sich über die Frau genervt habe, weil sie Stuhlgang in der Dusche hatte und er sie im Intimbereich waschen musste. Die Brandwunde konnte er sich aber nicht erklären. Das Institut für Rechtsmedizin geht davon aus, dass ein heisser Gegenstand wie ein Haarföhn auf die Haut gedrückt wurde.
Kein vorsätzliches Handeln ersichtlich
Im November 2017, also erst vier Jahre nach dem Vorfall, erhob die Staatsanwaltschaft schliesslich Anklage wegen Körperverletzung. Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den Schweizer schliesslich zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken.
Der Mann zog vor Obergericht, das den Schuldspruch jedoch bestätigte und schliesslich vor Bundesgericht, wo er schliesslich Recht erhielt. Es sei zwar naheliegend, dass er die Frau verbrannt habe, hielt das Bundesgericht fest.
Es sei aber keineswegs ein vorsätzliches Handeln ersichtlich. Vielmehr sei wohl «ein Missgeschick mit Verletzungsfolge» passiert. Und weil er gefürchtet habe, seine Lehrstelle zu verlieren, habe er die Verletzung nicht im System eingetragen.
Im Zweifel für den Beschuldigten
Er sei aber nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, also könne er deswegen auch nicht verurteilt werden. Wegen der fortschreitenden Demenz konnte die ältere Frau nicht befragt werden. Für die Gerichtsprozesse blieben also nur Indizien.
Im Zweifel für den Beschuldigten sprach das Bundesgericht den Mann deshalb frei und schickte den Fall zurück ans Obergericht, das den Freispruch nun umsetzen musste.
Wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht, wird dem Mann eine Genugtuung in der Höhe von 17'400 Franken für die Untersuchungshaft zugesprochen. Zudem erhält er 1'000 Franken Genugtuung, weil das Verfahren so lange dauerte und weitere 1'000 Franken, weil er seine Lehre nicht abschliessen konnte.
Keinen Erfolg hatte der junge Mann hingegen mit seiner Entschädigungsforderung von 126'000 Franken. Dies entspricht jenem Betrag, den er als ausgebildeter Pflegefachmann mehr verdient hätte als mit den Gelegenheitsjobs, mit denen er sich seit dem Vorfall über Wasser hält. Das Obergericht lehnte diese Forderung aber ab.