Bundesgericht Doppelbürger muss Schweizer Pass wegen Terrorpropaganda abgeben

bo, sda

8.4.2022 - 16:09

Rebellen der Gruppe Jabhat Al-Nusra mit ihrer Fahne im Januar 2013 auf einem erbeuteten syrischen Armee-Helikopter. Ein türkisch-schweizerischer Doppelbürger aus dem Tessin hat die Gruppe propagandistisch unterstützt und muss deshalb seinen Schweizer Pass abgeben. (Archivbild)
Rebellen der Gruppe Jabhat Al-Nusra mit ihrer Fahne im Januar 2013 auf einem erbeuteten syrischen Armee-Helikopter. Ein türkisch-schweizerischer Doppelbürger aus dem Tessin hat die Gruppe propagandistisch unterstützt und muss deshalb seinen Schweizer Pass abgeben. (Archivbild)
Keystone

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einem türkisch-schweizerischen Doppelbürger wegen Propaganda für eine islamistische Gruppierung zurecht den Schweizer Pass entzogen. Das Bundesgericht stützt in einem Urteil die Massnahme.

Keystone-SDA, bo, sda

Dem im Tessin lebenden Mann wird vorgeworfen, von Januar 2014 bis zum Februar 2017 an verschiedenen Orten im Tessin und in Italien Propaganda- und Bekehrungsaktionen organisiert zu haben, indem er die Rolle eines Indoktrinators und Radikalisierers zur Unterstützung der Gruppe «Jabhat Al-Nusra» und ihrer Ziele übernahm. Die Al-Nusra-Front hat Verbindungen zu Al-Kaida.

Zudem habe er zwei Männern im Zusammenhang mit einer Reise in den Nahen Osten geholfen, die dort mit Islamisten kämpfen wollten. Das Tessiner Strafgericht hatte in deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Das SEM wiederum aberkannte dem Mann die Schweizer Staatsbürgerschaft. Er stelle eine Gefahr dar für die nationale Sicherheit. Dagegen wehrte sich der Mann, der selber keine Anschläge geplant oder durchgeführt hat, vor Bundesgericht.

Private Meinungsäusserung

Er machte insbesondere geltend, die Akten enthielten keine Beweise, dass er der Gruppe «Jabhat Al-Nusra» oder einer anderen terroristischen Vereinigung angehöre. Er habe sich im wesentlichen darauf beschränkt, privat seine Meinung über die Gruppe «Jabhat Al-Nusra» zu äussern. Zudem sei die angeordnete Massnahme des SEM unverhältnismässig und schränke seine Grundrechte übermässig ein.

In seinem am Freitag bekannt gewordenen Urteil betonte das Bundesgericht jedoch, der Mann sei nicht wegen seiner Mitgliedschaft in der Gruppe «Jabhat Al-Nusra» verurteilt, sondern wegen seiner Propaganda- und Unterstützungshandlungen für diese Gruppe. Damit verstosse er bereits gegen die Gesetzesbestimmung, die Gruppierungen wie «Al-Qaida» und «Islamischer Staat» sowie damit verbundene Organisationen verbiete.

Sicherheit und Souveränität gefährdet

Die Schuld des Mannes wiege auch schwer, weil er das Strafrecht wiederholt und über einen längeren Zeitraum verletzt habe. Sein extremistisches Verhalten habe mögliche terroristische Handlungen begünstigt.

Das habe die Interessen der Schweiz, insbesondere ihre Sicherheitsinteressen, sowie ihr Ansehen im internationalen Kontext ernsthaft gefährdet. Die ins Feld geführten gesetzlichen Bestimmungen schützen laut Bundesgericht die Neutralität und Souveränität der Schweiz.

Das SEM hat laut den obersten Richtern in Lausanne auch deshalb verhältnismässig gehandelt, weil der Mann seine türkische Staatsangehörigkeit ja behalte und damit nicht staatenlos werde. Die Frage seines möglichen weiteren Aufenthalts in der Schweiz sei nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.

Das Bundesgericht wies deshalb die Beschwerde des Mannes gegen den Entzug des Schweizer Passes ab. Zudem muss der Beschwerdeführer die Gerichtskosten von 2000 Franken übernehmen. (Urteil 1C_457/2021 vom 25. März 2022)