Das Baselbieter Strafgericht hat am Mittwoch einen im Kanton Solothurn verurteilten zweifachen Mörder wegen eines neuen Mords 2015 in Frenkendorf BL zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 63-Jährige wird zudem verwahrt.
Der geständige Mann hatte am 12. November 2015 in Frenkendorf BL eine Ex-Freundin erstochen. Die Tat sei brutal, gefühlskalt und heimtückisch gewesen, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung. Es sei ein "klarer Fall von Mord" gewesen.
Der Täter hatte am Abend der Frau an deren Wohnort aufgelauert und sie beim Heimkommen überrascht. Die Tötung hat er gemäss Gericht spätestens ab dann geplant, als er am Nachmittag des Tattags eines der beiden bei der Tat verwendeten Messer gekauft habe. Zum Tatort hatte er zudem etwa Kabelbinder und eine Axt mitgenommen.
Der rückfällige Mörder habe "egoistisch und rachsüchtig" gehandelt, sagte der Gerichtspräsident weiter. Mit dem Opfer hatte er zuvor eine mehrwöchige Beziehung geführt, bis sich die Frau Ende Oktober von ihm getrennt hatte. Sie habe sich eingeengt und kontrolliert gefühlt. Zudem habe er einen Entscheid erzwingen wollen, betreffend ihren getrennt lebenden Ehemann.
Systematisch hatte der Täter die Frau nach der Trennung ausgekundschaftet. Zur Tat kam es, nachdem er erfahren hatte, dass sich die Ex-Freundin und ihr Ehemann mehrfach getroffen hatten. Der Täter kehrte früher als seiner im Baselbiet lebenden Schwester und der Ex-Freundin mitgeteilt von einer Reise nach Italien zurück.
Parallelen zu früherem Doppelmord
Während des Prozesses habe der Mann keine ehrliche Reue und Einsicht gezeigt, sagte der Gerichtspräsident. Er sei "auffallend gefühlsarm" gewesen.
In seiner eigenen Schilderung des Tatablaufs gebe es zudem viele Ungereimtheiten. Seine Darstellung, dass er aufgrund der Schreie der überraschten Frau die Kontrolle verloren habe, nahm ihm das Gericht nicht ab. Ebenso wenig glaubte es, dass er wie angegeben einen Selbstmord geplant hatte, und sich von der Frau verabschieden wollte.
Das Gericht sah im weiteren viele Gemeinsamkeiten mit dem Doppelmord, den der Mann 1994 verübt hatte. Damals hatte er in Hägendorf SO mit einem Sturmgewehr eine Ex-Freundin und deren Bruder erschossen. Dafür war er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. 2011 wurde er bedingt entlassen, dies mit einer Probezeit von fünf Jahren.
Schon beim Doppelmord kam es kurz zuvor zu einer Trennung, und in beiden Fällen habe er emotional reagiert, sagte der Gerichtspräsident. Gleich seien zudem seine Aussagen gewesen, weshalb er zum Tatort gefahren war, nämlich "um zu reden". In beiden Fällen sei es jedoch zu Mord gekommen.
Ordentliche Verwahrung
Unter Berücksichtigung der Vorstrafe und der erneuten Tat innerhalb der Probezeit verhängte das Fünfergericht die Höchststrafe - eine lebenslängliche Gesamtfreiheitsstrafe. Eine Rückfallgefahr sei deutlich erhöht, gehöre der Mann doch zu jenem einen Prozent der Mörder, die gemäss Statistik rückfällig werden.
Da es gemäss einem Gutachten derzeit keine nützliche Therapie für den Mann gibt, blieb gemäss Gerichtspräsident "keine andere Wahl", als auch eine ordentliche Verwahrung auszusprechen. Über eine bedingte Entlassung müsste damit ein Gericht entscheiden und kann nicht wie im ersten Fall von der Vollzugsbehörde bewilligt werden.
Dem Ehemann, dem Bruder und der Mutter der Getöteten sprach das Gericht eine Genugtuung von je 30'000 Franken zu. Der Dreifachmörder muss im weiteren die Verfahrenskosten und Entschädigungen übernehmen. Nebst Mord verurteilte das Gericht den Mann auch wegen unrechtmässiger Aneignung - er hatte nach der Tat das Mobiltelefon des Opfers entwendet.
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