Server des Bundes betroffenMitarbeiter des Aussendepartements der Pornografie beschuldigt
14.1.2019
Ein Angestellter des Schweizer Aussendepartements in Italien wird verdächtigt, Fotos mit verbotener Pornografie über den Server des Bundes ins Internet gestellt zu haben. Dies geht aus einem Entscheid des Bundesstrafgerichts hervor.
Das Bundesstrafgericht schreibt in dem am Montag publizierten Beschluss, die USA hätten die Schweiz Ende April vergangenen Jahres informiert. Ermittlungen hätten in der Folge ergeben, dass es sich um Bilder mit Nacktaufnahmen und sexuellen Handlungen mit Kindern handelt.
Der Entscheid befasst sich inhaltlich nicht mit der im Raum stehenden Straftat der Pornografie. Vielmehr verlangte die Bundesanwaltschaft (BA), dass die Staatsanwaltschaft Bern den Fall übernimmt. Diese war gemäss Entscheid jedoch der Auffassung, dass die italienischen Behörden den Fall untersuchen müssten.
Fall wird in der Schweiz verhandelt
Die Berner Staatsanwaltschaft muss den Fall nun aber übernehmen. Die BA verlangte in ihrem Begehren um die Klärung der Zuständigkeit überdies die formelle Feststellung, dass die kantonalen Strafverfolgungsbehörden Fälle von illegaler Pornografie verfolgen müssen.
Auf diesen Antrag ist die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts nicht eingetreten. Sie entscheide konkrete Gerichtsstandskonflikte und könne keine Feststellungen zu abstrakten Rechtsfragen machen, schreibt das Gericht.
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