Das vom Bund verhängte Einreiseverbot für den österreichischen rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner im vergangenen Oktober war nicht gerechtfertigt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und das Verbot nachträglich aufgehoben.
Die schweizerische, als rechtsextrem geltende Organisation Junge Tat hatte den Österreicher letztes Jahr zu einem Vortrag eingeladen. Dieser sollte am 19. Oktober gehalten werden. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verhängte am 10. Oktober jedoch ein 18-tägiges Einreiseverbot für Sellner. Als derselbe am Vortragstag dennoch einreiste, wurde er von der Thurgauer Polizei abgeführt.
Das Bundesverwaltungsgericht führt in einem am Donnerstag publizierten Urteil aus, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen sechs Personen der Jungen Tat Strafbefehle erlassen habe. Zwei davon seien rechtskräftig, weil die Betroffenen ihre Einsprachen zurückgezogen hätten. Zwei weitere Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen.
Hintergrund der Strafverfahren gegen die ersten sechs Mitglieder der Jungen Tag waren Störaktionen gegen eine Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder und einen Pride-Gottesdienst im Jahr 2022 in Zürich.
«Kein Zusammenhang»
Allein aus dem Umstand, dass Sellner mit der Gruppierung in Erscheinung trete, könne keine Unterstützung oder Befürwortung von gewalttätig-extremistischen Straftaten für ihn abgeleitet werden, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Es fehle an einem kausalen Zusammenhang zwischen den laufenden Strafverfahren gegen Exponenten der Jungen Tat und einer allfälligen Gefährdung der inneren Sicherheit der Schweiz durch Sellner.
Das Verbot bewirke letztlich ein Redeverbot, so das Gericht. Es sei zudem fraglich, ob ein Einreiseverbot von 18 Tagen eine geeignete Massnahme darstelle, um eine gegenseitige Radikalisierung nachhaltig einzudämmen oder zu verhindern.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, verneinte das Fedpol in einer E-Mail an die Kantonspolizei Zürich vom 30. September 2024 eine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz durch Sellner. Ein Einreiseverbot lasse sich nicht rechtfertigen, schrieb das Fedpol weiter. Bereits im März des gleichen Jahres hatte das Fedpol trotz Anfrage der Zürcher Kantonspolizei auf ein Einreiseverbot verzichtet.
Teilnahme an Geheimtreffen
Das Bundesverwaltungsgericht geht ausführlich auf die Person Sellner und dessen Hintergrund ein. Es schreibt, der Österreicher politisiere am äusseren rechten Rand. In seinem aktuellsten Buch formuliere er Vorschläge zur «Remigration» von Ausländern.
Sellner nahm im November 2023 als Redner an einem Geheimtreffen der rechten Szene zum Thema Remigration in einem Hotel bei Potsdam/D teil. Diese Versammlung löste nach ihrem Bekanntwerden ein grosses mediales Echo aus.
Sellner ist ausserdem Teil der identitären Bewegung Österreichs (IBÖ), wie das Gericht weiter ausführt. Laut dem österreichischen Verfassungsschutzbericht 2023 handle es sich bei der IBÖ um die zentrale Gruppierung der «Neuen Rechten». Das übergeordnete Ziel solcher Gruppierungen sei die Überwindung der herrschenden demokratischen, rechtsstaatlichen und gesellschaftlichen Ordnung.
Es werde gezielt meinungsbildend auf den öffentlichen Diskurs eingewirkt, um die gesellschaftliche Deutungshoheit über politische Begrifflichkeiten und Narrative zu erlangen. Die oft hetzerische Propaganda gleiche dabei einer «geistigen Brandstiftung», wie der österreichische Verfassungsschutz weiter schreibt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Obwohl eigentlich kein aktuelles, praktisches Interesse des Beschwerdeführers an einem Entscheid mehr bestand, ist das Bundesverwaltungsgericht auf die Sache eingetreten.
Grund dafür ist, dass sich grundlegende Rechtsfragen stellten. Diese könnten jederzeit wieder aufgeworfen werden, ohne dass ein rechtzeitiger gerichtlicher Entscheid möglich wäre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
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