Richterspruch Einreiseverbot für Ex-Mitarbeiter von Genfer Moschee bestätigt

SDA

20.12.2019 - 12:04

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Einreiseverbot für einen französisch-tunesischen Doppelbürger bestätigt. Er pflegte Kontakte zu Mitgliedern der salafistischen Bewegung. (Archivbild)
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Einreiseverbot für einen französisch-tunesischen Doppelbürger bestätigt. Er pflegte Kontakte zu Mitgliedern der salafistischen Bewegung. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt ein Einreiseverbot für einen französisch-tunesischen Doppelbürger. Der Mann pflegte Kontakte zur salafistischen Bewegung.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verfügte im Juni 2017 ein Einreiseverbot gegen den unweit von der Schweizer Grenze lebenden Mann. Im März 2017 war der Doppelbürger an der Grenze kontrolliert worden. Dabei gab er an, in der Schweiz Arbeit zu suchen.

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen kommt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass es im Fall des Betroffenen zu verschiedenen Verfahrensmängeln gekommen sei. So wurde ihm beispielsweise das zehnjährige Einreiseverbot bei einer erneuten Grenzkontrolle ausgehändigt, obwohl den Schweizer Behörden die Adresse des Mannes in Frankreich bekannt war.

Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hätten diese Fehler «geheilt» werden können, schreiben die St. Galler Richter. Es handle sich aber um einen Grenzfall.

So hatte sich das Fedpol bei seiner Entscheidung auf den knappen Antrag des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) gestützt, ohne dessen ausführliches Dossier zu konsultieren. Auch verweigerte das Fedpol dem Betroffenen die Einsicht in gewisse Dokumente, die durchaus hätten vorgelegt werden können, wenn gewisse Teile abgedeckt worden wären.

Wie das Bundesverwaltungsgericht weiter schreibt, habe der Mann regelmässige Kontakte zu mehreren radikalisierten Personen gepflegt. Eine davon sei an die türkisch-irakische Grenze gereist, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschliessen. Auch als früherer Sicherheitsmitarbeiter der Moschee Petit-Saconnex habe er Kontakte zu solchen Personen gehabt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Urteil F-4618/2017 vom 11.12.2019

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