AbgasskandalErster Schweizer VW-Besitzer erhält nach Klage Entschädigung
sda/dor
23.11.2021 - 22:00
Im Rahmen des Dieselskandals, in den Volkswagen und andere deutsche Autohersteller verwickelt sind, wird erstmals einem Besitzer eines VW-Dieselautos in der Schweiz eine Entschädigung zugesprochen.
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23.11.2021, 22:00
24.11.2021, 05:16
SDA/dor
Der Abgasskandal, in den Volkswagen und andere deutsche Autohersteller verwickelt sind, dauert seit Jahren an. Nun hat erstmals ein Besitzer eines VW-Dieselautos in der Schweiz eine Entschädigung zugesprochen erhalten. Wegen manipulierter Abgastests bei Volkswagen hat ein Genfer Gericht den Importeur Amag zu einer Entschädigung verurteilt. Dieser will das Urteil weiterziehen. In seinem Urteil vom 21. Oktober habe Amag eingeräumt, dass das Fahrzeug zu viele Schadstoffe ausstosse und daher für den Verkehr untauglich sei, teilte der Anwalt des Besitzers am Dienstag mit. Sein Klient erhalte den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die gefahrenen Kilometer zurück.
Amag muss demnach auch Verfahrens- und Anwaltskosten übernehmen. Insgesamt seien diesem mehr als 17'400 Franken zugesprochen worden. In seinem Schreiben vom Dienstag forderte der Anwalt Volkswagen und den Importeur auf, sechs Jahre nach Bekanntwerden der «Dieselgate»-Affäre alle seiner betroffenen Klientinnen und Klienten zu entschädigen.
In einer Stellungnahme, über die am Dienstagabend das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS berichtete, kündigte Amag an, das Urteil anfechten zu wollen. Die Amag ist der Schweizer Generalimporteur der Volkswagen-Marken.
Beim Abgasskandal wurden bei VW millionenfach Dieselfahrzeuge so manipuliert, dass diese bei amtlichen Tests einen geringen Schadstoffausstoss aufwiesen, im normalen Gebrauch dann aber deutlich umweltschädlicher waren als auf dem Prüfstand.
Von den Manipulationen sollen in der Schweiz rund 175'000 Autokäufer und Leasingnehmer betroffen gewesen sein. Vor rund zwei Wochen hatte die Schweizer Bundesanwaltschaft mitgeteilt, Strafverfahren gegen Volkswagen und Amag einstellen zu wollen. Es bestehe keine ausreichende Grundlage für den Erlass eines Strafbefehls oder für eine Anklageerhebung.
Auf zivilrechtlichem Weg können Betroffene aber weiterhin Entschädigungen fordern. Volkswagen hat in den USA und Deutschland bereits Milliardengelder ausbezahlt.
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