BundesstrafgerichtETH-Mitarbeiter wurde innert vier Jahren dreimal entlassen
SDA, smi
15.8.2022 - 12:19
Die ETH Lausanne hat einem Mitarbeiter innerhalb von vier Jahren dreimal gekündigt. Dieser behauptet, dies liege an seiner Beschwerde wegen eines anderen Missstandes an der Hochschule. Das Bundesstrafgericht sieht dies als nicht erwiesen an.
SDA, smi
15.8.2022 - 12:19
SDA
Arbeitgeber kündigt Angestelltem, dieser wehrt sich erfolgreich, wird einen Monat später erneut entlassen, auch diese Kündigung hat keinen Bestand. Aktuell läuft die Beschwerde gegen die dritte Auflösung des Arbeitsvertrags.
Von aussen sieht die Personalgeschichte eines Angestellten der ETH Lausanne wie eine Fehde zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter aus. Der Verdacht wird dadurch genährt, dass der betroffene Mann selber mit einer Beschwerde in einer anderen Sache an die Ombudsstelle gelangt war.
Eine private Firma habe sich in den Räumlichkeiten der ETH Lausanne installiert, ohne dafür Miete zu zahlen. Sie soll unter anderem im Informatik-Bereich von Dienstleistungen des ETH-Personals profitieren. Eigentümer dieser Firma sei ein Professor der Hochschule.
Zwei Kündigungen erfolgreich angefochten
So lautete der Vorwurf, den der ETH-Mitarbeiter Ende Mai 2018 beim Ombudsmann der Hochschule deponierte. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Die Eingabe machte der Mann fast drei Monate, nachdem ihm die ETH gekündigt hatte. Die Kündigung hob die ETH im August nach einer Beschwerde des Betroffenen jedoch wieder auf.
Gut einen Monat später kündigte die ETH dem Mann erneut. Sie begründete diesen Schritt mit Restrukturierungsmassnahmen. Auch diese Kündigung hatte keinen Bestand. Das Bundesverwaltungsgericht hob sie im September vergangenen Jahres wegen Missbräuchlichkeit auf und ordnete die Reintegration des Angestellten an. Die Frage, ob es sich um eine Rache-Kündigung handelte, liess das Bundesverwaltungsgericht damals offen.
Missbräuchliche Nutzung nicht belegt
Der Ombudsmann der ETH hatte im März 2020 entschieden, dass die Anzeige des Mannes nicht weiter verfolgt werde. Wie aus dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, begründete er seinen Entscheid damit, dass der Angestellte die Eingabe nach seiner Kündigung im März 2018 und aus Eigeninteresse gemacht habe. Ausserdem sei die Firma bereits seit acht Jahren in den ETH-Räumlichkeiten tätig gewesen.
Der Angestellte liess es nicht damit bewenden und reichte Mitte März 2020 beim ETH-Rat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Er wies auf den mutmasslichen Missstand mit der privaten Firma hin und dass er deswegen bereits vor Jahren direkt bei seinem Arbeitgeber vorstellig geworden sei. Der Angestellte kritisierte auch die Untätigkeit des Ombudsmannes.
Vom ETH-Rat verlangte der Angestellte Zugriff zu alten E-Mails auf dem ETH-Server, die seine frühere Intervention belegen könnten und eine Untersuchung der Sache. Der ETH-Rat wies die Begehren im Dezember 2021 ab. Die mutmasslich illegale Nutzung der ETH-Büros sei nicht belegt. Zudem befinde sich die Firma seit Ende Juni 2018 nicht mehr in den Räumlichkeiten.
Keine Parteirechte für Anzeiger von mutmasslichen Missständen
Diese Entscheidung zog der Angestellte ans Bundesverwaltungsgericht weiter – jedoch ohne Erfolg. Als Anzeiger eines möglichen Missstandes sei er nicht Partei in einem solchen Verfahren und habe deshalb nicht die entsprechenden Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht oder das Stellen von Beweisanträgen. Dies schreibt das Gericht in seinem aktuellen Urteil. Es ist deshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten.
Noch während dieses Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht hängig war, wurde dem Mann gegen Ende März ein weiteres Mal gekündigt. Er hat die Entlassung angefochten, sodass sie noch nicht rechtskräftig ist.
Schiffsbesatzung nach Brückeneinsturz in Baltimore wohlauf
Ein dramatischer Vorfall erschüttert die US-Stadt Baltimore: Ein Containerschiff rammt einen der Stützpfeiler einer Autobrücke und bringt sie zum Einsturz. Zumindest die Besatzung des Schiffes «Dali» bleibt bei dem Vorfall aber unverletzt, heisst es in einer Mitteilung, die der «New York Times» vorliegt.
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«War natürlich ein riesiger Schock»: Prinzessin Kate macht Krebserkrankung öffentlich
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O-Ton Prinzessin Kate
«Im Januar wurde ich in London einer grossen Bauchoperation unterzogen, und damals ging man davon aus, dass ich nicht an Krebs erkrankt sei. Die Operation war erfolgreich. Tests nach der Operation zeigten aber, dass Krebs vorhanden war. Mein Ärzteteam riet mir daher zu einer vorbeugenden Chemotherapie, und ich befinde mich jetzt in der Anfangsphase dieser Behandlung. Das war natürlich ein riesiger Schock.»
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O-Ton Prinzessin Kate
«Wie Sie sich vorstellen können, hat das Zeit gebraucht. Ich habe Zeit gebraucht, um mich von der grossen Operation zu erholen und mit der Behandlung beginnen zu können. Vor allem aber haben wir Zeit gebraucht, um George, Charlotte und Louis alles in einer für sie angemessenen Weise zu erklären und ihnen zu versichern, dass es mir gut gehen wird.»
Die Familie brauche jetzt etwas Zeit, Raum und Privatsphäre, während Kate ihre Behandlung abschliessen könne.
O-Ton Prinzessin Kate
«Meine Arbeit hat mir immer viel Freude bereitet und ich freue mich darauf, wieder dabei zu sein, wenn es möglich ist, aber jetzt muss ich mich auf meine vollständige Genesung konzentrieren. (...) Es geht mir gut und ich werde jeden Tag stärker, indem ich mich auf die Dinge konzentriere, die mir helfen, zu heilen – mental, körperlich und seelisch.»
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Bei der Prinzessin ist nach ihrer Bauch-Operation Krebs diagnostiziert worden. Die Ehefrau des britischen Thronfolgers Prinz William bekommt Chemotherapie, das sagte sie in einer veröffentlichten Videobotschaft. Das sei natürlich ein grosser Schock gewesen, so die 42-Jährige. Zuvor hatte es wochenlang Spekulationen um ihren Gesundheitszustand gegeben.
Die Schwiegertochter von König Charles III., der ebenfalls wegen einer Krebserkrankung behandelt wird, nimmt seit Längerem keine öffentlichen Termine wahr. Nach Angaben des Palasts war Kate Mitte Januar im Bauchraum operiert worden. Eine Diagnose wurde nicht genannt, es hiess damals lediglich, dass es keine Krebserkrankung sei.
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