Autoindustrie EU-Generalanwalt: Thermofenster verstossen gegen EU-Gesetz

jb

23.9.2021 - 11:34

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft im Diesel-Verfahren gegen VW und Porsche die Thermofenster als gesetzeswidrig ein. Diese stoppen die Abgasreinigung ausserhalb eines gewissen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage. (Archivbild)
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft im Diesel-Verfahren gegen VW und Porsche die Thermofenster als gesetzeswidrig ein. Diese stoppen die Abgasreinigung ausserhalb eines gewissen Temperaturbereichs und ab einer bestimmten Höhenlage. (Archivbild)
Keystone

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) stuft im Diesel-Verfahren gegen Volkswagen und Porsche die Thermofenster als gesetzeswidrig ein. Die Abgassysteme der Autobauer verstiessen gegen die europäischen Gesetze.

Keystone-SDA, jb

Dies erklärte der Generalanwalt am Donnerstag in seinem Schlussplädoyer. Eine solche Einrichtung könne nicht mit dem Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall und dem sicheren Betrieb des Fahrzeugs gerechtfertigt werden, wenn sie vornehmlich der Schonung von Anbauteilen diene.

Generalanwalt Athanasios Rantos verwies darauf, dass das Thermofenster für die tatsächlichen Fahrbedingungen nicht repräsentativ sei. Die Steuerung greift bei einer Aussentemperatur unter 15 und über 33 Grad sowie bei Fahrten im Gebirge über 1000 Höhenmetern und drosselt oder stoppt die Abgasreinigung.

Eingriff auch bei normalen Temperaturen

Rantos verwies darauf, dass die Durchschnittstemperaturen der Jahre 2017 bis 2019 in Österreich, Deutschland und anderen europäischen Staaten deutlich unter 15 Grad gelegen hätten. Aufgrund der Topografie Österreichs und Deutschlands führen die Autos zudem häufig in Höhen von mehr als 1000 Metern.

Die Software verringere daher bei normalen Nutzungsbedingungen und normalem Fahrzeugbetrieb die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems und stelle eine «Abschalteinrichtung» dar.

Zwar seien Ausnahmen von Verbot der Abschalteinrichtungen erlaubt, wenn dadurch der Motor geschützt und der sichere Betrieb des Fahrzeugs gewährleistet werden könne, erklärte der Generalanwalt weiter. Eine Abschalteinrichtung, die vor allem der Schonung von Teilen wie dem Abgasrückführungs-Ventil, dem AGR-Kühler oder dem Dieselpartikelfilter diene, falle nicht darunter.

Wegweisendes Urteil

Die Richter am EuGH folgen häufig der Argumentationslinie des Generalanwalts, sind aber nicht daran gebunden. Die Richter hatten im Dezember fünf Jahre nach dem Dieselskandal bei Volkswagen ein wegweisendes Urteil zur Verwendung von Abgas-Software bei Dieselautos gesprochen.

Sie entschieden, das generelle Verbot einer Software zur Abgasmanipulation werde ausgehöhlt, wenn es durch Ausnahmeregelungen möglich wäre, den Motor dadurch vor Verschmutzung und Verschleiss zu schützen.

Die Hersteller nutzten Lücken im EU-Recht aus, indem sie die Abgasreinigung von Dieselmotoren bei kühlen Temperaturen drosseln oder ganz abschalten. Fast alle Autobauer nutzen Thermofenster und argumentieren dafür mit dem Motorschutz.

(AZ. C-128/20, C-134/20 und C-145/20)