Bundesgericht Ex-Finanzchef Kattner scheitert mit Geldforderung an Fifa

aula, sda

27.9.2022 - 13:10

Markus Kattner bei einer Pressekonferenz der Fifa im Jahr 2015 in Zürich. (Archiv)
Markus Kattner bei einer Pressekonferenz der Fifa im Jahr 2015 in Zürich. (Archiv)
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Markus Kattner, ehemaliger Finanzchef der Fifa, muss für Anwaltskosten selbst aufkommen Das hat das Bundesgericht entschieden. Der Deutsche hatte auf eine Erstattung von mehr als 600'000 Franken geklagt.

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Der Weltfussballverband Fifa muss seinem ehemaligen Finanzchef Markus Kattner keine Anwaltskosten erstatten. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Bestimmungen seines Arbeitsvertrags könnten nicht dementsprechend interpretiert werden.

Wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht, hat die erste zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts Kattners Beschwerde gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichts von diesem Februar abgewiesen.

Der Deutsche trat 2003 in die Dienste der Fifa ein und war danach stets in der Finanzabteilung tätig. Nach dem Abgang von Jérôme Valcke übernahm er im September 2015 interimistisch den Posten des Generalsekretärs, bevor er im Mai 2016 fristlos entlassen wurde.

Zehn Millionen Franken Enstchädigung gefordert

Danach verlangte der Münchner vor dem Arbeitsgericht Zürich zehn Millionen Franken als Entschädigung für missbräuchliche Kündigung, dazu die Erstattung der Anwaltskosten von mehr als 600'000 Franken. Auch wollte Kattner, dass ihm die Fifa künftig anfallende Kosten bezahle – insbesondere Anwaltskosten.

Im März 2021 wies dieses Gericht die Entschädigung für missbräuchliche Kündigung ab, hiess aber die Forderungen hinsichtlich der Anwaltskosten gut. In der Folge erhoben beide Parteien Berufung beim Zürcher Obergericht.

Dieses ging nicht auf die Forderung Kattners bezüglich Erstattung künftig anfallender Kosten ein und wies jene nach der Erstattung bereits bezahlter Anwaltskosten ab. Die Berufung der Fifa bezeichnete es als begründet.

Gericht musste sich mit «Schadloserklärung» befassen

Wie das Zürcher Obergericht hat sich nun auch das Bundesgericht über eine Zusatzvereinbarung von 2011 zum Arbeitsvertrag Kattners gebeugt. Dieser Zusatz enthielt eine «Schadloserklärung».

Sie sah vor, dass die Fifa sämtliche Kosten von zivil- oder strafrechtlichen Verfahren gegen ihren Angestellten übernimmt, «soweit im Rahmen der anwendbaren Versicherungen keine Versicherungsdeckung besteht».

Für die Zürcher Justiz muss diese Klausel ab dem Moment, in dem der Angestellte über ein Recht auf Erstattung seiner Kosten durch eine Versicherung verfügt, als Ausschluss aller Forderungen gegen den Arbeitgeber verstanden werden. Im konkreten Fall hatte die Fifa eine Organhaftpflichtversicherung (Versicherung D&O) abgeschlossen.

Laut dem Bundesgericht hat der Beschwerdeführer vor den Vorinstanzen nicht hinreichend aufgezeigt, dass es bezüglich dieser Klausel unterschiedliche Verständnisse beider Parteien gegeben hätte. Kattner muss nun 8500 Franken Gerichtskosten zahlen und der Fifa 9500 Franken Verfahrenskosten erstatten. (Urteil 4A_124/2022 vom 23. August 2022)