Zürcher Obergericht Ex-Imam verweigert vor Gericht die Aussage

SDA

30.11.2018 - 09:43

Er verweigert vor dem Zürcher Obergericht die Aussage: Der äthiopische Imam, der im Oktober 2016 in einer Predigt in der An'Nur-Moschee in Winterthur öffentlich zur Tötung von Muslimen aufgerufen haben soll. (Archivbild)
Er verweigert vor dem Zürcher Obergericht die Aussage: Der äthiopische Imam, der im Oktober 2016 in einer Predigt in der An'Nur-Moschee in Winterthur öffentlich zur Tötung von Muslimen aufgerufen haben soll. (Archivbild)
Source: Keystone

Der 26-jährige Äthiopier, der wegen Hasspredigten und der Verbreitung von IS-Gewaltdarstellungen angeklagt ist, verweigerte jegliche Aussage.

Die Befragung des Ex-Imams der Winterthurer An'Nur-Moschee war am Freitagmorgen nach einer halben Stunde bereits vorbei. Er habe den Behörden schon zu einem früheren Zeitpunkt alles erzählt, sagte der Beschuldigte vor dem Zürcher Obergericht.

Es gebe deshalb nichts mehr zu sagen. Der 26-Jährige wollte nicht einmal Angaben zu seinem Geburtsort machen. Er lasse lieber seinen Verteidiger reden. Dieser fordert für ihn einen Freispruch sowie eine Entschädigung.



Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den tiefgläubigen Muslim vor einem Jahr zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einem zehnjährigen Landesverweis, der wegen des Weiterzugs ans Obergericht aber noch nicht vollzogen wurde. Der Beschuldigte sitzt aber bereits im Zürcher Flughafengefängnis in Ausschaffungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Oktober 2016 eine Hasspredigt in der An'Nur-Moschee gehalten zu haben. Er rief dazu auf, Muslime die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen. Bestraft werden sollten auch jene, die nicht fünf Mal am Tag beten.

Auf Facebook teilte er zudem Aufnahmen von IS-Gräueltaten. Auf den Videos und Bildern sind Leichen und abgetrennte Gliedmassen zu sehen, darunter etwa ein abgetrennter Kopf in einem Kochtopf.

Der amtliche Verteidiger argumentierte beim erstinstanzlichen Prozess, dass sein Mandant keinerlei vertiefte Koran-Kenntnisse habe. Die Predigt habe er mit Textbausteinen aus dem Internet zusammengestellt. Dass der junge Mann, ein «ahnungsloser Asylbewerber», ins Visier der Ermittler geriet, begründete der Anwalt mit dem öffentlichen Druck.

Zurück zur Startseite