BankenEx-Julius-Bär-Chef Boris Collardi von Finma gerügt
rw
21.1.2021 - 10:06
Die Finanzmarktaufsicht Finma hat den ehemaligen Julius-Bär-CEO Boris Collardi gerügt. Collardi, der inzwischen Partner bei der Genfer Bank Pictet ist, will dies gemäss einer Stellungnahme akzeptieren.
Die Rüge steht im Zusammenhang mit der Finma-Untersuchung zu mutmasslichen Korruptionsfällen rund um den staatlichen venezolanischen Ölkonzern PDVSA. Die Abklärungen betrafen insbesondere vier hochrangige Manager, wie die Finma am Donnerstag mitteilte.
Collardi gab sich in seiner Stellungnahme gegenüber der AWP zufrieden damit, dass die Finma das Verfahren gegen ihn nun abgeschlossen habe. «Ich akzeptiere die auf dieser Grundlage ausgesprochene Rüge. Diese Entscheidung – und das ist das wesentliche – stellt einen Schlusspunkt in dieser Angelegenheit für mich dar», so die schriftliche Stellungnahme.
Die Bank Pictet hat derweil die Finma-Entscheidung «zur Kenntnis genommen». Das Finanzinstitut unterstütze Boris Collardi, der «das ganze Vertrauen der Bank geniesse», teilte Pictet mit.
Verfahren gegen weiteren Manager
Neben der Rüge an die Adresse des Ex-Chefs der Bank Julius Bär hat die Finma wegen der Geldwäschereifälle im Kontext mit mutmasslichen Korruptionfällen in Venezuela auch gegen einen weiteren ehemaligen Julius Bär-Manager eine Rüge ausgesprochen. Laut Medienberichten soll es sich dabei um Bernhard Hodler, den ebenfalls bereits abgetretenen Nachfolger Collardis, handeln.
Zudem hat die Finma ein Verfahren gegen einen hochrangigen früheren Manager der Privatbank Julius Bär eröffnet. In einem vierten Fall sieht sie nach einer Verzichtserklärung von einer Verfahrenseröffnung ab, weil der frühere Manager künftig auf Führungspositionen bei Finma-beaufsichtigten Finanzunternehmen verzichten will.
Die Finma hatte im Februar 2020 die Bank Bär wegen schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung im Kontext mit Korruption rund um den venezolanischen Ölkonzern Petróleos de Venezuela PDVSA und den Fussballverband Fifa gerügt.
Die Bank war in der Folge verpflichtet worden, wirkungsvolle Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten zu ergreifen. Zudem wurde es ihr bis auf weiteres untersagt, grosse Firmenübernahmen zu tätigen.
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