Sektenführer Ex-Kaderbanker wegen Millionenbetrug vor Kantonsgericht St. Gallen

sime, sda

19.7.2023 - 05:15

Das Kantonsgericht in St. Gallen. (Archivbild), aufgenommen am Samstag, 15. August 2020, in St. Gallen. (Archivbild)
Das Kantonsgericht in St. Gallen. (Archivbild), aufgenommen am Samstag, 15. August 2020, in St. Gallen. (Archivbild)
Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller

Ein Ex-Kadermitarbeiter einer Grossbank und Sektenführer muss sich heute vor dem St. Galler Kantonsgericht verantworten. Er soll verschiedene Personen um total 4,8 Millionen Franken geprellt haben.

In erster Instanz wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Im Berufungsprozess fordert er Freisprüche in den meisten Anklagepunkten. Die Staatsanwaltschaft verlangt ihrerseits eine Verschärfung der Strafe.

Der Beschuldigte soll zwischen 2007 und 2019 unter anderem von Familienmitgliedern und weiteren Bekannten ihm anvertraute Geldsummen verprasst haben. Der Finanzspezialist und Generalstabsoffizier hatte gemäss Anklage ausserdem durch Falschangaben Kredite erschlichen und zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen. Auf diese betrügerische Art habe er seinen luxuriösen Lebensstil finanziert. Die Forderungen der Geschädigten beliefen sich auf 4,8 Millionen Franken.

Zu den Geprellten zählt auch ein vermögendes Mitglied der christlich-fundamentalistischen Sekte Adullam aus dem Toggenburg. Der Vater des Beschuldigten hatte die Glaubensgemeinschaft gegründet. Seit dessen Tod 2016 soll der Angeklagte der Sekten-Führung angehören.

Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den heute 45-Jährigen im April 2022 wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, Steuerbetrugs sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Dagegen legte der Mann Berufung ein.

Staatsanwaltschaft will Strafe verschärfen

Gemäss Kantonsgericht St. Gallen verlangt der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung vom Mittwoch Freisprüche von sämtlichen Vorwürfen mit Ausnahme des Betrugs zum Nachteil der Arbeitslosenversicherung sowie einer Urkundenfälschung. Er beantrage eine teilbedingte Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren, wovon 18 Monate bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren zu vollstrecken seien.

Auf die Ersatzforderung des Staates von 1,5 Millionen Franken solle verzichtet werden. Ausserdem sollen die zugesprochenen Zivilforderungen der Privatkläger reduziert und beschlagnahmte Vermögenswerte ausgehändigt werden.

Die Staatsanwaltschaft fordert ihrerseits eine Verschärfung der Strafe. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren sowie ein Berufsverbot für jegliche Tätigkeit in der Finanz-, Immobilien- und Treuhandbranche während fünf Jahren nach der Entlassung des Beschuldigten aus dem Strafvollzug.

sime, sda