Klage in MillionenhöheEx-Mönch scheitert vor Bundesgericht
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30.10.2024 - 13:20
Ein ehemaliger Mönch ist mit seiner Klage über 1,2 Millionen Franken gegen das Kloster Muri vor Bundesgericht gescheitert.
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Ein ehemaliger Mönch ist mit seiner Klage über 1,2 Millionen Franken gegen das Kloster Muri vor Bundesgericht gescheitert. Der pensionierte Mann forderte Entschädigung für entgangenes Einkommen.
Keystone-SDA, zs, sda
30.10.2024, 13:20
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Ein ehemaliger Benediktiner-Mönch ist mit seiner Klage gegen die Abtei des heiligen Martin in Muri AG vor Bundesgericht gescheitert.
Er forderte 1,2 Millionen Franken für eine angemessene Altersvorsorge und entgangenes Erwerbseinkommen.
Ein ehemaliger Benediktiner-Mönch ist mit seiner Klage gegen die Abtei des heiligen Martin in Muri AG vor Bundesgericht abgeblitzt. Der unterdessen pensionierte Mann verlangte 1,2 Millionen Franken für eine angemessene Altersvorsorge und entgangenes Erwerbseinkommen.
Der Beschwerdeführer war als junger Mann in das Benediktiner-Kloster in Bozen/IT eingetreten, das zur Abtei in Muri gehört. Nach verschiedenen Stationen in seinem Leben stellte er 2006 ein Gesuch um Entbindung von den Pflichten und Rechten im Klerikerstand. Es dauerte 16 Jahre, bis die sogenannte Laisierung genehmigt wurde.
Weil er in dieser Zeit wegen der fehlenden Entbindung keine Stelle als Seelsorger annehmen konnte, klagte er gegen sein ehemaliges Kloster, das seiner Ansicht nach die Laisierung verschleppt hatte. Seine Klage reichte er in Obwalden ein, wie einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts zu entnehmen ist.
Fehlende Bewilligung
In Sarnen befindet sich ebenfalls ein Benediktiner-Kollegium, das ursprünglich von Mönchen aus Muri gebildet wurde. Die kantonalen Gerichtsinstanzen traten auf die Klage des Ex-Mönchs nicht ein. Es fehlte ihrer Ansicht nach an einer Klagebewilligung, die im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens erteilt wird, wenn keine Einigung gefunden werden kann.
Entgegen der Ausführungen des Beschwerdeführers verzichtete gemäss Urteil des Bundesgerichts die gegnerische Seite nicht auf eine solche Schlichtungsverhandlung – auch nicht konkludent. Der Klage gingen verschiedene vergebliche Verhandlungen zwischen dem Beschwerdeführer und den Benediktinern voraus.
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