Warnung vor RadarfallenBlitzer-Facebook-Gruppe kommt Thurgauerin teuer zu stehen
Oliver Kohlmaier
21.1.2026
Die Warnung vor Radarfallen ist in der Schweiz verboten.
sda (Symbolbild)
Eine Thurgauerin moderiert eine Facebook-Gruppe mit Blitzer-Warnungen und wähnt sich anonym. Dennoch muss sie nun tief in die Tasche greifen. Der Meta-Konzern hatte ihre Daten weitergegeben.
Redaktion blue News
21.01.2026, 17:00
21.01.2026, 17:04
Oliver Kohlmaier
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Eine Thurgauerin wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetzes gebüsst.
Sie moderierte eine Facebook-Gruppe, in der vor Radarfallen gewarnt wurde.
Das Warnen vor Radarfallen, inklusive das Teilen solcher Warnungen in den sozialen Medien, ist in der Schweiz durch das Strassenverkehrsgesetz verboten.
Vor Polizeikontrollen zu warnen, ist in der Schweiz seit Jahren verboten. Viele versuchen es dennoch immer wieder über den Deckmantel der vermeintlichen Anonymität im Internet. Doch die Plattformen müssen die persönlichen Daten rausrücken, wie nun ein weiterer Fall aus dem Thurgau zeigt.
Dort hat die Staatsanwaltschaft eine Frau wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz gebüsst, weil sie auf Facebook die Gruppe «Polizeikontrollen Kanton Thurgau» moderierte. Dort wurde etwa vor Radarfallen oder Fahrzeugkontrollen gewarnt.
Die Frau schaltete Beiträge von Nutzern frei, löschte beleidigende Kommentare oder Werbung von Bots, wie der «Beobachter» berichtet. Demnach erhielt die Frau eine Busse von 500 Franken und muss zudem 780 Franken Verfahrensgebühren zahlen. Der Meta-Konzern hatte die Daten der Frau an die Staatsanwaltschaft übermittelt.
Vor Radarfallen zu warnen, ist in der Schweiz durch das Strassenverkehrsgesetz verboten. Untersagt sind Radarwarngeräte und Warnungen über Radio, TV – und auch soziale Medien.
Erst kürzlich gab es einen ähnlichen Fall im Aargau, blue News berichtete. Eine 60-jährige Frau aus dem Bezirk Baden wurde wegen des Teilens einer Facebook-Warnung vor einem Blitzer zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch wenn die Frau den Beitrag nicht selbst verfasst hatte, gilt auch das Teilen solcher Warnungen als strafbar.