Kamera und Ohrknopf Fahrlehrer hilft Schüler bei Prüfungstrickserei – Job weg

zs, sda

4.3.2025 - 12:02

Das Bundesgericht in Lausanne hat das Urteil der Thurgauer Vorinstanz bestätigt.
Das Bundesgericht in Lausanne hat das Urteil der Thurgauer Vorinstanz bestätigt.
Symbolbild: Keystone

Ein Thurgauer Fahrlehrer hat mindestens einem Schüler mit versteckter Technik bei der Theorieprüfung geholfen. Ihm wurde die Bewilligung entzogen – rechtmässig, wie das Bundesgericht nun feststellt.

Keystone-SDA, zs, sda

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  • Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Fahrlehrers aus dem Kanton Thurgau abgewiesen.
  • Der Mann hatte mindestens einem Schüler mit einem Ohrknopf und Knopfkamera bei der Theorieprüfung geholfen.
  • Ihm wurde seine Fahrlehrerbewilligung auf unbestimmte Zeit entzogen.

Mit einem Ohrknopf und einer eingenähten Knopfkamera half ein Fahrlehrer mindestens einem Schüler bei der theoretischen Prüfung. Damit ist nun Schluss. Die Thurgauer Behörden haben dem Mann seine Fahrlehrerbewilligung auf unbestimmte Zeit entzogen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Betroffenen abgewiesen.

Die Behörden sind der Meinung, fachliche und charakterliche Defizite des Mannes würden keine Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.

So hatte der Beschwerdeführer bereits vor der aussergewöhnlichen Unterstützung bei der Theorieprüfung im Zusammenhang mit seinem Beruf zwei Strafbefehle kassiert. Er hatte praktische Fahrstunden erteilt, obwohl er die dafür notwendige Bewilligung noch gar nicht hatte.

2500 Franken für angebliches Übersetzen

Das Bundesgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Rügen des Mannes abgewiesen. Er berief sich unter anderem auf die Wirtschaftsfreiheit. Die Verkabelung des Schülers begründete er ausserdem damit, dass er diesem lediglich die Fragen übersetzt habe. Dafür erhielt er 2500 Franken.

Das Bundesgericht erachtet den Entzug der Fahrlehrerbewilligung als rechtens und verhältnismässig. Die Theorieprüfung diene der Verkehrssicherheit, führt es aus. Es sieht auch keine mildere mögliche Massnahme, die dem Fahrlehrer hätte auferlegt werden können.