Bundesgericht entscheidet Mörder von Marie bleibt nicht lebenslang verwahrt

SDA

7.3.2018 - 12:55

Die Eltern von Marie, Antoine und Evelyne Schluchter, mit ihrem Anwalt Jacques Barillon (v.l.n.r.) beim Verlassen des Kantonsgerichts in Lausanne am 1. September 2016. (Archiv)
Die Eltern von Marie, Antoine und Evelyne Schluchter, mit ihrem Anwalt Jacques Barillon (v.l.n.r.) beim Verlassen des Kantonsgerichts in Lausanne am 1. September 2016. (Archiv)
Keystone

Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Mörder der jungen Frau "Marie" betätigt. Die vom Kantonsgericht Waadt angeordnete lebenslängliche Verwahrung haben die Lausanner Richter hingegen aufgehoben.

Das Bundesgericht führt aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien. Nur ein Sachverständiger gehe davon aus, dass der Verurteilte "dauerhaft untherapierbar" sei. Für eine lebenslängliche Verwahrung brauche es zwei unabhängige Gutachten, die zu diesem Schluss kämen.

Der Verurteilte war im Jahr 2000 wegen Mordes und weiterer Delikte zu einer Zuchthausstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. 2012 erfolgte eine bedingte Entlassung. Ab März 2013 stand er in Kontakt mit Marie. In der Nacht vom 14. Mai 2013 erdrosselte der Mann die junge Frau.

Das Kantonsgericht Waadt bestätigte die Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und die lebenslängliche Verwahrung. In einem Entscheid vom 26. Februar hat das Bundesgericht die Beschwerde des Mörders im Punkt der lebenslänglichen Verwahrung gutgeheissen.

Das Kantonsgericht ist gemäss Bundesgericht fälschlicherweise davon ausgegangen, dass beide Gutachter den Verurteilten für dauerhaft untherapierbar hielten. Einer der Gutachter habe dies nicht ausdrücklich festgestellt.

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