Im Kanton Waadt verhaftetFranzösin muss nach elfjähriger Flucht fünf Jahre ins Gefängnis
SDA
16.9.2022 - 20:07
Nach elf Jahren Flucht mit ihrer Tochter und ihrer Auslieferung aus der Schweiz wurde eine Mutter am Freitag von der französischen Justiz zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Sie wurde im Februar im Kanton Waadt verhaftet.
Keystone-SDA
16.09.2022, 20:07
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Die Französin wurde wegen Kindesentführung, Nichtvertretung eines minderjährigen Kindes und wegen falscher Anschuldigung gegen ihren Ex-Mann verurteilt.
Das Strafgericht in Toulon in Südostfrankreich verurteilte die 48-Jährige zu denselben Strafen, die schon 2015 und 2016 gegen sie verhängt worden waren, als sie auf der Flucht war: zwei Jahre Haft wegen falscher Anschuldigung und drei Jahre Haft wegen Kindesentführung, Nichtvertretung eines minderjährigen Kindes. Diese Strafen, die zwei verschiedene Fälle betreffen, sind kumulierbar.
«Manipulativen Mutter»
In seinem Schlussplädoyer forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Verurteilung einer «manipulativen Mutter, die ein Komplott gegen den Vater geschmiedet hat» und wies die These der Verteidigung «einer einfach besorgten Mutter, die versucht hat, ihr Kind zu schützen» zurück.
Die Frau war 2011 mit ihrer damals fünfjährigen Tochter verschwunden, nachdem sie den Vater der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen Tochter beschuldigt hatte. Die Anzeige wurde nicht weiter verfolgt.
Über sechs Jahre in der Schweiz untergetaucht
Die Angeklagte wurde schliesslich im Sommer aus der Schweiz ausgeliefert, wo sie einige Monate zuvor nach einer Verkehrskontrolle im Kanton Waadt festgenommen worden war. Sie erklärte, dass sie sich dort sechs bis sieben Jahre lang versteckt habe, nachdem sie sich in «verschiedenen Ländern» aufgehalten hatte.
«Meine Tochter ist das Opfer und ich werde das auch weiterhin sagen, ich bin nicht verantwortlich», sagte die Französin als Reaktion auf das Urteil.
Das Gericht sprach dem Vater ein Schmerzensgeld von 25'000 Euro und 1500 Euro für die entstandenen Kosten zu.