Umwelt Freiburg gewinnt im Fall La Pila vor Gericht

SDA

19.12.2019 - 16:28

Die ehemalige Deponie La Pila liegt vor den Toren der Stadt Freiburg in einer Saaneschlaufe.
Die ehemalige Deponie La Pila liegt vor den Toren der Stadt Freiburg in einer Saaneschlaufe.
Source: Keystone/ANTHONY ANEX

Der Kanton Freiburg darf für die geplante Sanierung der ehemaligen Deponie von La Pila von einer Zürcher Firma eine Garantie von 25,5 Mio. Franken verlangen. Das hat das freiburgische Kantonsgericht entschieden.

Wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht, hat das Gericht einen Rekurs der Firma CFR Properties gegen einen Entscheid der freiburgischen Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) abgewiesen.

Diese bezeichnete CFR Properties in ihrem Entscheid von Mitte Juli als Rechtsnachfolgerin der früheren Freiburger Firma Condensateurs Fribourg. Letztere habe mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Deponie auf Gebiet der Gemeinde Hauterive FR PCB-haltige Abfälle deponiert.

PCB sind giftige, krebserregende Stoffe, die bis zu ihrem Verbot 1986 für verschiedene technische Zwecke verwendet wurden, etwa für den Bau von Kondensatoren und Transformatoren. Vor mehreren Jahren wurde festgestellt, dass der PCB-Gehalt der Fische in der Saane unterhalb der Deponie über dem Grenzwert lag.

Die Zürcher Firma focht den RUBD-Entscheid mit dem Argument an, es sei an der Stadt Freiburg, für die Beseitigung der Umweltschäden aufzukommen. Sie habe die deponierten Abfälle nicht korrekt behandelt respektive entsorgt. In der Deponie La Pila wurde zwischen 1952 und 1973 Kehricht der Stadt Freiburg abgelagert.

Das Freiburger Kantonsgericht sagt nun aber, das zur Anwendung kommende Gesetz sehe das Verursacherprinzip vor. CFR Properties sei Rechtsnachfolgerin der Condensateurs Fribourg. Der Kanton Freiburg könne nur zum Ausgleich herangezogen werden, wenn eine Firma nicht zahlen könne oder der Verursacher unbekannt sei.

Der Kanton Freiburg will mit Hilfe des Bundes die Deponie sanieren. Vier Varianten mit mittleren Kosten zwischen 45 und 191 Mio. Franken stehen laut Kantonsgericht zur Diskussion. Die Freiburger Kantonsregierung sprach sich im Februar dieses Jahres für eine Variante aus, welche auch das Bundesamt für Umwelt favorisiert und im oberen Bereich dieser Kostenschätzungen liegt.

Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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