Rotlicht ignoriert und Polizeiauto gerammtJunglenker muss nach wilder Flucht vor Aargauer Polizei ins Gefängnis
SDA
12.12.2025 - 13:19
Ein 27-jähriger Autofahrer ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Symbolbild: Keystone
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Junglenkers abgewiesen, der 2022 vor der Aargauer Polizei geflüchtet war. Der Mann wurde unter anderem wegen grober Verkehrsverstösse verurteilt.
Keystone-SDA
12.12.2025, 13:19
SDA
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Ein 27-jähriger Mann ist wegen einer riskanten Flucht vor der Polizei zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab und bestätigte die Strafe wegen grober Verkehrsverstösse, Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Amtsbehinderung und Sachbeschädigung.
Die Flucht beinhaltete eine zehnminütige Verfolgungsjagd mit überhöhter Geschwindigkeit, fünf überfahrenen Rotlichtern und dem Rammen eines Polizeiautos.
Mit einer Fluchtfahrt vor einer Aargauer Polizeipatrouille hat sich ein Baselbieter eine Freiheitsstrafe von drei Jahren eingebrockt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Ein Jahr muss der heute 27-Jährige verbüssen. Der Rest wurde bedingt ausgesprochen.
Die zudem verhängte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 80 Franken wurde gerade noch knapp bedingt ausgesprochen, wie aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Der Mann wurde für die qualifiziert grobe Verletzung von Verkehrsregeln, wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Hinderung einer Amtshandlung und qualifizierter Sachbeschädigung bestraft.
Das Bundesgericht hat alle Rügen des jungen Mannes abgewiesen und den Entscheid des Aargauer Obergerichts bestätigt. Unter anderem kritisierte er die Höhe der Strafe. Diese hat die Vorinstanz gemäss dem höchsten Schweizer Gericht jedoch korrekt bemessen. Keinen Anlass zur Kritik gibt auch der Widerruf einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 60 Franken aus dem Jahr 2021.
Fünf rote Ampeln überfahren
Einer Polizeipatrouille fiel im August 2022 in den frühen Morgenstunden auf der Autobahn A1 ein Autolenker wegen seiner unsicheren Fahrweise auf. Die Polizei überholte, setzte sich vor ihn und schaltete das Leuchtsignal «Polizei – Bitte folgen» ein. Das tat der junge Mann, bis die Polizei auf eine Rastplatz-Ausfahrt einspurte. In dem Moment drückte der damals 24-Jährige aufs Gas und lieferte sich eine rund zehnminütige Verfolgungsjagd, die schliesslich am Bahnhof Buchs im Kanton Zürich endete.
In der dortigen Sackgasse wollte der Verurteilte am Polizeiauto vorbeifahren und rammte es. So konnte doch noch der zu hohe Blutalkoholwert des Junglenkers festgestellt werden. Während der Verfolgungsjagd war der Flüchtige nicht nur zu schnell unterwegs. Er machte mehrere verbotene Manöver und überfuhr fünf auf Rot stehende Ampeln.
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Zahlreiche Fahrgäste sind noch über Stunden in den Zügen eingeschlossen.
Die Tragödie ereignet sich gegen 19.40 Uhr am Sonntag. Ein Hochgeschwindigkeitszug entgleist mutmasslich mit Tempo 300 und gerät in das benachbarte Gleis. Dort kollidiert er mit einem weiteren Hochgeschwindigkeitszug.
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