Nach dem Tod ihrer Hunde steht eine Hundebesitzerin in Burgdorf vor Gericht.
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Das Gericht hat am Mittwoch in Burgdorf eine Hundehalterin vom Vorwurf der Tierquälerei und des Betrugs freigesprochen. Das Urteil fiel nach dem Grundsatz «Im Zweifel für die Angeklagte».
«Der Freispruch erfolgt nicht, weil wir von Ihrer Unschuld überzeugt sind», betonte der Gerichtspräsident in dem am Mittwochnachmittag eröffneten Urteil. Vielmehr fehle es an den nötigen Beweisen für eine Schuld.
Die Hundehalterin aus dem Oberaargau folgte der Urteilsbegründung unter Tränen. Ob die Frau nun aber letztlich Opfer oder Täterin ist, bleibt bei einem Freispruch nach dem Grundsatz «in Dubio pro reo» offen.
Die Vorwürfe gegenüber der zierlichen Hundehalterin wogen schwer: Sie war angeklagt, ihren Jagdterrier «Franky» und den beiden Malinois «Hidalgo» und «Dart» qualvoll getötet zu haben. Zuerst sollen die Hunde Rattengift bekommen haben und dann Köder mit Rasierklingen und Stecknadeln. Auch eine Notoperation konnte die Hunde nicht mehr retten.
Die junge Frau bestritt die Vorwürfe stets vehement. Ihr Verteidiger sprach gar von «einem Skandal», dass die Frau als Täterin vor Gericht erscheinen müsse. Sie sei vielmehr das Opfer. Die mutmasslichen Täter hingegen würden wohl die Gerichtsverhandlung mit einem breiten Grinsen zur Kenntnis nehmen.
Aus Sicht der Verteidigung hatten es sich die Ermittler zu einfach gemacht und sich «mit Tunnelblick» auf seine Mandantin eingeschossen. Natürlich habe die junge Frau damals hohe Schulden gehabt und sei wohl mit ihren drei nicht einfachen Hunden an ihre Grenzen gestossen.
Doch wäre sie wohl kaum mit den schwer verletzten Tieren spätabends noch in eine Tierklinik gefahren für eine Notoperation, wenn sie ihre Hunde getötet hätte.
Die Anwältin des kantonalen Veterinärdienstes hingegen forderte für die Angeklagte eine angemessene Strafe und die Auferlegung der Verfahrenskosten. Direkte Beweise konnte die Anklage nicht vorbringen. Aber es gebe eine ganze Reihe von Indizien, die den unzweifelhaften Schluss zuliessen, dass die Frau ihre Hunde qualvoll getötet habe, um an Geld zu kommen.
Viele Spenden
Die Hundehalterin hatte nach dem Tod ihrer drei Tiere in den sozialen Medien einen Spendenaufruf platziert, um die Kosten für die Notoperation aufzutreiben und Opfern in einer ähnlichen Situation zu helfen. Das Mitleid war gross und so kamen laut Überweisungsbeschluss rund 19'000 Franken zusammen. Von dem Geld bezahlte sie auch Autoreparaturen und Zahnarztkosten.
Die Rechtsvertreterin der Veterinärbehörden gab auch zu bedenken, dass der Vater der Hundehalterin den Ermittlern berichtete, er habe einmal eine Nadel in einem Pouletstück gefunden, das seine Tochter gekocht habe.
Weiter ging die Anwältin auf das Verhalten der jungen Frau nach dem Tod der Hunde ein. In den Medien habe sie sich als Opfer präsentiert und den unbedingten Wunsch geäussert, dass die Täterschaft gefunden werde. Doch mit der Polizei zusammenarbeiten, habe die Frau nicht gewollt.
Die junge Frau habe die Angewohnheit, spontan zu entscheiden, ohne die Folgen zu bedenken. So habe sie sich in die Schulden geritten. Auch der Tod der Hunde sei ein solch spontaner, unüberlegter Entscheid gewesen.
Keine ausreichenden Indizien
Das Gericht liess in der mündlichen Urteilsbegründung deutliche Zweifel an der Unschuld der jungen Frau durchblicken. «Wenn sie das Gefühl haben, hier zu Unrecht vor Gericht zu stehen, dann stimmt das nicht», redete ihr der Gerichtspräsident ins Gewissen. Sie habe mit ihrem Verhalten selber dafür gesorgt, dass sie in den Fokus der Ermittler gerückt sei.
Es sei durchaus vorstellbar, dass sie die Täterin sei, etwa, um sich finanziell zu bereichern. Aber die Vorstellbarkeit alleine reiche nicht aus für eine Verurteilung. Letztlich könne eine andere Täterschaft nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden.
Die drei Hunde hatten in der Nachbarschaft mit ihrem Gebell für Ärger gesorgt. Nachbarn sammelten gar Unterschriften deswegen. Der Frau wurde schliesslich die Wohnung gekündigt.
Entschädigung
Die Polizei habe zwei Nachbarn befragt, aber nicht genauer nachgehakt, betonte der Gerichtspräsident. Auch hier gebe es keine hieb- und stichfesten Beweise. Das Gericht sprach der Hundehalterin eine Entschädigung von rund 5'600 Franken zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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