Prozess Freispruch für vier Tessiner Journalisten

SDA

4.5.2018 - 19:24

Lillo Alaimo (mitte), Direktor der Zeitung "Il caffe della domenica" mit dem Journalisten Libero d'Agostino (links) und Ruben Rossello, Präsident der Tessiner Journalistenvereinigung, bei der Ankunft zum Prozessauftakt in Bellinzona. (Archivbild)
Lillo Alaimo (mitte), Direktor der Zeitung "Il caffe della domenica" mit dem Journalisten Libero d'Agostino (links) und Ruben Rossello, Präsident der Tessiner Journalistenvereinigung, bei der Ankunft zum Prozessauftakt in Bellinzona. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/TI-PRESS/SAMUEL GOLAY

Im Prozess der Luganeser Privatklinik Sant'Anna gegen vier Journalisten der Tessiner Sonntagszeitung "Il caffè della domenica" hat die Klägerin eine Niederlage erlitten. Das Strafgericht Bellinzona hat die vier Beschuldigten in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Richter Siro Quadri hob in seiner Begründung die Rolle der Presse als Wachhund für die Demokratie hervor: "Für einen Wachhund ist es besser, wenn er zuviel bellt, als dass er überhaupt nicht bellt".

Quadri räumte ein, dass der Entscheid nicht leicht gewesen sei, da rechtliche Normen im Journalismus anders gewichtet werden. Das Verhalten eines Journalisten müsse auf Basis verfassungsrechtlicher Bestimmungen, einschliesslich der Paragraphen zur Pressefreiheit analysiert werden. Auch sogenannte Ehrverletzungen oder Diffamierungen seien auf diesem Hintergrund zu beurteilen.

"Eine Zeitung kann eine Nachricht publizieren, wenn das Thema für die Öffentlichkeit bedeutsam ist, wenn das Recht auf Gegendarstellung gegeben ist, wenn die Quellen verifiziert sind und das Thema danach drängt, veröffentlicht zu werden" führte Quadri aus.

In diesem Fall seien alle Gründe gegeben gewesen. "Dass in einer schweizerischen Klinik heutzutage eine Patientin verwechselt wird, ist schwerwiegend, um nicht zu sagen grotesk." Die Leser des "Caffé" seien über wichtige offene Fragen orientiert worden, die Journalisten hätten die gegeben Fakten nicht übertrieben, sondern hätten aus den vorhandenen Tatsachen Schlüsse gezogen.

Keine Geschäftsschädigung

Auch vom Vorwurf der Geschäftsschädigung wurden die Journalisten freigesprochen. Wenn die die Geschäftsschädigung betreffende Gesetzgebung im Medienbereich nicht restriktiv angewendet würde, käme man aus den Prozessen nicht mehr heraus, so Quadri.

Hintergrund des Prozesses ist ein schwerer Arztfehler in der Klinik St. Anna in Sorengo TI, die zum Genolier-Swiss-Medical-Network (GSMN) gehört. Diese ist wiederum ein Teil der Aevis Victoria-Gruppe. Das Sonntagsmagazin hatte aufgedeckt, dass im Juli 2014 einer 67-jährigen Patientin bei einer Operation beide Brüste vollständig entfernt worden waren, obwohl sie nur an einem kleinen Tumor unter einer Brustwarze litt. Die Patientin wurde informiert, dass der Eingriff nötig gewesen sei.

Erst nachdem sie sich an die Aufsichtskommission gewandt hatte, erfuhr sie die Tatsachen. Die Klinik musste zugeben, dass Patientinnen im Operationssaal verwechselt wurden. Der Chirurg wurde von seinen Aufgaben entbunden.

Die Reporter und die Redaktion des "Caffè" hatten im Mai 2016 über diesen Fehler berichtet, vermuteten jedoch, dass bei diesem gravierenden Vorfall nicht nur der behandelnde Arzt eine Verantwortung getragen haben könnte, sondern auch strukturelle Probleme in der Klinik selbst der Auslöser waren.

Im Sommer 2016 erstattete die Klinik, ohne vorherige Gegendarstellungen zu verlangen, Strafanzeige gegen die Reporter und Journalisten wegen Diffamierung und unlauteren Wettbewerbs. Verwaltungsratspräsident und Ex-FDP-Präsident Fulvio Pelli kündigte an einer Medienkonferenz im September 2016 Widerstand gegen die Journalisten an. Nun urteilte das Strafgericht Bellinzona anders.

Zurück zur Startseite

SDA