Trotz neuem Gesetz Verurteilte Ausländer: Trotz neuem Gesetz darf fast jeder zweite bleiben

SDA

4.6.2018 - 11:09

Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht erstmals Zahlen zum verschärften Ausländergesetz. Demnach wurden 1039 Personen des Landes verwiesen. (Archivbild vom Gefängnis Bässlergut in Basel)
Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht erstmals Zahlen zum verschärften Ausländergesetz. Demnach wurden 1039 Personen des Landes verwiesen. (Archivbild vom Gefängnis Bässlergut in Basel)
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Rund 105'000 Erwachsene sind im vergangenen Jahr ins Strafregister eingetragen worden. Das sind fünf Prozent weniger als im Vorjahr. Eine neue Statistik zeigt auch erste Entwicklungen zur neuen Ausschaffungs-Gesetzgebung.

So wurde bei 1039 Personen eine Landesverweisung ins Strafregister eingetragen, 88 Prozent davon als obligatorische, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) am Montag mitteilte.

Der grösste Teil dieser Verurteilten besassen keinen B- oder C-Ausweis, waren also Kurzaufenthalter, Asylsuchende, Touristen oder Personen, welche sich widerrechtlich in der Schweiz aufhielten. Bei Ausländern mit einem B- oder C-Ausweis, welche sich strafbar verhielten, wurde bei zehn Prozent eine Landesverweisung ausgesprochen.

Weil ein Grossteil dieser Straftaten gemäss BFS noch vor dem 1. Oktober begangen worden sind, wurden für die Delikte noch keine Landesverweisungen verhängt. Gemäss dem BFS wurden 1210 Urteile identifiziert, bei welchen nach aktueller Gesetzgebung eine obligatorische Landesverweisung in Frage gekommen wäre. Bei etwas mehr als der Hälfte dieser Fälle sei eine Landesverweisung ausgesprochen worden.

Verkehrsdelikte sind am häufigsten

Von insgesamt 105'000 verurteilten Erwachsenen haben die meisten gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen. Es folgen Delikte gegen das Strafgesetzbuch, das Ausländergesetz und am seltensten gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dabei ist die Anzahl der Delikte in allen vier Gesetzen zurückgegangen, wie eine Grafik des Bundesamts für Statistik (BFS) vom Montag zeigt.

87 Prozent der Verurteilten wurden mit einer Geldstrafe sanktioniert. Das ist ein Prozent mehr als im Vorjahr. Davon wurden die meisten (81 Prozent) bedingt ausgesprochen. Der Anteil der unbedingten Geldstrafen betrug 18 Prozent und ist seit 2011 um sieben Prozent gestiegen.

Die Freiheitsstrafe wurde seit der Einführung von alternativen Strafen im Jahr 2007 kontinuierlich zurückgedrängt. Im Jahr 2017 erhielten 17 Prozent der Verurteilten eine Freiheitsstrafe, 72 Prozent davon unbedingt.

Bilder des Tages
Zurück zur Startseite