Bundesgericht Fünfjährige Freiheitsstrafe für Genfer Raser bestätigt

SDA

1.3.2018 - 12:02

Auch am Tag nach dem tödlichen Raserunfall mitten in Genf waren die Spuren noch sichtbar. (Archiv)
Auch am Tag nach dem tödlichen Raserunfall mitten in Genf waren die Spuren noch sichtbar. (Archiv)
Source: KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Ein heute 28-jähriger Raser muss fünf Jahre ins Gefängnis. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann hatte sich im November 2013 Mitten in Genf ein Rennen mit einem anderen Autofahrer geliefert. Eine Person kam dabei ums Leben.

Die Genfer Vorinstanz hatte den Mann wegen Tötung, schwerer und leichter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Gericht ging von Eventualvorsatz aus, was das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil bestätigt.

Zudem muss der Verurteilte dem damals schwer Verletzten Opfer in solidarischer Haftung mit dem Lenker des anderen Wagens eine Genugtuung von 20'000 Franken bezahlen.

Der zur Tatzeit 23-Jährige war an jenem November-Abend um 22.30 Uhr mit einem übermotorisierten BMW eines Bekannten in der Stadt unterwegs. Dort liess er sich mit einem Unbekannten auf ein Rennen ein, wobei er bis auf 150 km/h beschleunigte.

Marihuana geraucht

Der Verurteilte hatte vorher Marihuana geraucht und verfügte über wenig Fahrpraxis. Auf einem Fussgängerstreifen bei einer Bushaltestelle erfasste er einen Fussgänger, der gegen einen weiteren prallte. Der erste Mann starb auf der Unfallstelle. Die zweite Person leidet noch heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass die Vorinstanz von Eventualvorsatz ausgehen durfte. Der Verurteilte habe die Situation vor Ort gekannt, und ihm habe klar sein müssen, dass er mit seinem Verhalten Menschen gefährde. Auch das Strafmass halten die Lausanner Richter für angemessen. (Urteil 6B_987/2017 vom 12.02.2018)

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