BundesstrafgerichtFusion Lafarge-Holcim: Börsenkenner wegen Insiderhandels verurteilt
SDA
19.12.2017 - 13:57
Das Bundesstrafgericht hat einen 53-jährigen Zürcher Finanzfachmann wegen Insiderhandels bei der Fusion der Zementhersteller Lafarge und Holcim zu einer Busse von 7800 Franken verurteilt. Bei fünf weiteren angeklagten "Ereignissen" schloss das Gericht auf Freispruch.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte dem Finanzfachmann vorgeworfen zwischen Januar 2013 und April 2014 vor sechs "Ereignissen" des Zementunternehmens Holcim in Geschäfte mit Derivaten und Aktien investiert zu haben. Den grossen Gewinn für sich, seine Lebenspartnerin und drei seiner Kunden erzielte der Mann aber erst durch die Fusion von Holcim mit dem Unternehmen Lafarge.
Das Bundesstrafgericht hielt bei der Entscheidverkündung am Dienstag fest, die klare Indizienkette vor der Fusion zeige, dass der Finanzfachmann aufgrund von Insiderwissen Aktien gekauft hatte. Er habe das Kurssprungpotential klar ausgenützt. Als nicht plausibel erachtet das Gericht, dass der Zürcher nur aufgrund von Gerüchten investiert habe.
Während das Bundesstrafgericht die Indizienkette im Fall der Fusion als nachgewiesen erachtet, hält es sie in den fünf weiteren angeklagten Fällen als nicht stichfest. Das Gericht geht jedoch davon aus, dass der Finanzfachmann auch dort Informationen aus dem Innern der Holcim erhalten hatte.
Insgesamt erzielte der Finanzfachmann für sich und Dritte einen Gewinn von rund 2 Millionen Franken. Davon muss er selbst 560'000 Franken an die Eidgenossenschaft zahlen. Aber auch die Partnerin und die drei Kunden müssen Ersatzzahlungen für die widerrechtlich erlangten Gewinne leisten.
Insider nicht bekannt
Die Bundesanwaltschaft hatte für den 53-Jährigen eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten beantragt. Der Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona fand Anfang November statt.
Damals führte die BA aus, dass der Finanzfachmann seine Holcim-Geschäfte auf der Basis von Informationen von einer Quelle aus dem Inneren des Unternehmens tätigte. Um wen es sich bei dieser Quelle gehandelt haben soll, konnte die Bundesanwaltschaft nicht ermitteln. Aus diesem Grund handelte es sich um einen Indizienprozess.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Urteil SK.2017.19 vom 19.12.2017)
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