USA Gatte in Kühltruhe: Witwe kassierte Fürsorge

SDA

19.12.2019 - 01:56

Eine US-Amerikanerin soll ihren toten Ehemann jahrelang zu Hause in einer Kühltruhe aufbewahrt und weiterhin dessen Sozialleistungen kassiert haben. (Symbolbild)
Eine US-Amerikanerin soll ihren toten Ehemann jahrelang zu Hause in einer Kühltruhe aufbewahrt und weiterhin dessen Sozialleistungen kassiert haben. (Symbolbild)
Source: Keystone/AP DPA Pool/Patrick Pleul

Letzte Ruhe in der Tiefkühltruhe: Eine Witwe soll zehn Jahre lang die Leiche ihres Mannes in einer Gefriertruhe aufbewahrt haben um umgerechnet mehr als 170'000 Franken an staatlichen Leistungen für Kriegsveteranen zu kassieren.

Eine Witwe soll im US-Staat Utah zehn Jahre lang die Leiche ihres Mannes in einer Tiefkühltruhe aufbewahrt und so stillschweigend umgerechnet mehr als 170'000 Franken an staatlichen Leistungen für Kriegsveteranen erschlichen haben. Diesem Verdacht geht die Polizei nach.

Ein Polizeisprecher sagte am Mittwoch, am 22. November sei zunächst die Seniorin tot in ihrer Wohnung in der Stadt Tooele gefunden worden, nachdem sie mehrere Tage nicht mehr gesehen worden sei. Eher zufällig entdeckten die Polizisten dann den toten Ehemann in der Tiefkühltruhe.

Es gebe Hinweise, wonach der Mann zwischen Februar und März 2009 nach schwerer Krankheit gestorben sei, sagte der Sprecher. Die Ermittler hätten in der Wohnung ein notariell beglaubigtes und auf Dezember 2008 datiertes Schreiben gefunden, das von dem Toten stammen soll. Darin stehe, dass die Frau nicht verantwortlich für seinen Tod sei.

Mittlerweile habe sich herausgestellt, dass das Kriegsveteranenministerium bis zum Tod der Frau weiter Leistungen an ihren Ehemann gezahlt habe, den die Behörde noch am Leben wähnte. Nach vorläufigen Angaben könnte sich die zu unrecht ausgezahlte Summe auf umgerechnet 174'000 Franken belaufen.

Auch Sozialversicherungsleistungen erschlichen?

Ein abschliessender Bericht des Ministeriums dazu stehe noch aus, sagte der Polizeisprecher. Medienberichten zufolge wird zudem geprüft, ob die Witwe auch für ihren Mann gedachte Sozialversicherungsleistungen bezog.

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