Ein ehemaliger Walliser CVP-Lokalpolitiker ist am Montag in Brig wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte im März 2018 seine 39-jährige Partnerin vor den Augen der gemeinsamen Tochter mit 15 Hammerschlägen umgebracht.
Das Kreisgericht in Brig verurteilte den heute 56-Jährigen am Montag wegen versuchten und vollendeten Mordes zu 18 Jahren Gefängnis. Das Gericht folgte damit dem zuständigen Oberwalliser Staatsanwalt. In dessen Augen hatte der Mann skrupellos gehandelt und aus besonders niedrigem Beweggrund den Tod seiner Partnerin vorsätzlich in Kauf genommen, um vor ihr das Gesicht nicht zu verlieren.
Der Staatsanwalt hatte 16 Jahre Gefängnis beantragt. Die Tat hatte sich im März 2018 ereignet. Der damals 53-Jährige hatte seine Partnerin und Mutter der gemeinsamen zwei Kinder mit 15 Hammerschlägen getötet und anschliessend die Polizei gerufen. Er gestand die Tat und sass seither in Sitten im Gefängnis.
Allerdings war dies nicht die erste Gewalttat. Schon im Juli 2017 hatte der Mann versucht, seine Partnerin mit einem Gürtel zu erdrosseln.
Aus gutbürgerlicher Familie
Der in einer gutbürgerlichen Familie in Brig aufgewachsene Mann war seit September 2017 komplett mittellos und verschuldet. Der Historiker und Kommunikationswissenschaftler hatte eine Zeit lang als Stabsoffizier im Militärdepartement und später in der Privatwirtschaft gearbeitet, bis er seine Stelle verlor.
Obwohl er ab November 2016 keine Einkünfte mehr erzielte, lehnte er den Gang aufs Sozialamt ab, «geradezu krampfhaft darum bemüht, die Fassade des erfolgreichen Stadtbürgers sowie seinen gewohnt hohen Lebensstandard sowohl nach aussen hin als auch primär nach innen gegenüber seiner Lebenspartnerin aufrechtzuerhalten», wie es in der Anklageschrift hiess.
Zugleich hatte der frühere Kadermann und CVP-Lokalpolitiker massive finanzielle Verpflichtungen aus der Übernahme einer elterlichen Liegenschaft, aus Renovationsarbeiten, einer Scheidung und aus anderen Verbindlichkeiten. Als am 2. März 2018 das Betreibungs- und Konkursamt nach einem im September 2017 verstrichenen Ultimatum zur Schlüsselübergabe schreiten wollte, weil die Villa zwangsversteigert werden sollte, brach das gesamte Lügengebilde zusammen.
An diesem Tag brachte der damals 53-Jährige seine ältere Tochter zu deren Taufpatin, wo sie das ganze Wochenende bleiben sollte. Dann kehrte er ins Haus zurück, ass mit seiner Frau und der kleineren Tochter zu Mittag, bevor er das Mädchen zum Spielen wegschickte.
Derweil begab sich seine Partnerin ins Wohnzimmer und liess sich auf dem Sofa nieder, während ihr Mann ihr einen Tee brachte und sich zu ihr setzte. Laut Anklageschrift deutete der 14 Jahre ältere Mann seiner Lebenspartnerin an, «dass sie vielleicht irgendwann einmal aus finanziellen Gründen die Liegenschaft verlassen müssten». Die auf 15 Uhr angesetzte Schlüsselübergabe verschwieg er ihr.
Frau verlangt Auszeit
Es kam in der Folge zu einem heftigen Streit. Die Frau warf ihrem Partner vor, für die finanzielle Misere verantwortlich zu sein und betitelte ihn als Versager. Schliesslich beschied sie ihm, sie brauche eine Auszeit von ihm und wolle deshalb mit den Kindern zur Mutter gehen.
Äusserlich ruhig, aber frustriert und wütend, dass er an der finanziellen Misere der Familie schuld sein soll, begab sich der ehemalige Offizier der Schweizer Armee in den Keller, ergriff einen ein Kilogramm schweren Hammer, näherte sich der ruhig und nichts ahnend auf dem Sofa sitzenden Frau und erschlug sie.
Er schlug mindestens 15 Mal mit voller Kraft auf den Schädel des Opfers ein. Das Kind, das bis zur Tat im Obergeschoss gespielt hatte, musste zusehen, wie seine Mutter getötet wurde.
Um 15 Uhr rief der Mann die Kantonspolizei und gestand seine Tat.
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