Bundesgericht Geldstrafe wegen Urkundenfälschung bestätigt

SDA

17.1.2019 - 12:03

Das Bundesgericht hat eine bedingte Geldstrafe für einen ehemaligen Schiffskapitän bestätigt, der mit gefälschten Unterlagen an Diktatorengelder gelangen wollte. (Archivfoto)
Das Bundesgericht hat eine bedingte Geldstrafe für einen ehemaligen Schiffskapitän bestätigt, der mit gefälschten Unterlagen an Diktatorengelder gelangen wollte. (Archivfoto)
Source: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Die bedingte Geldstrafe für einen Österreicher, der mit gefälschten Dokumenten von der Grossbank UBS 170 Milliarden Franken verlangte, ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat dessen Beschwerde abgewiesen.

Der Mann gab an, im Auftrag eines Erben des indonesischen Ex-Präsidenten Sukarno (1901-1970) zu handeln. Die Dokumente will er von einem Bosnier erhalten haben.

Das Bundesgericht hat die Rügen des ehemaligen Schiffskapitäns, der sich als Unternehmensberater bezeichnete, abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist.

In einem am Donnerstag publizierten Entscheid kommt es zum Schluss, dass der Verurteilte gewusst - oder zumindest nicht ausgeschlossen - habe, dass es sich um gefälschte Unterlagen handle. Er könne sich deshalb nicht auf einen Sachverhaltsirrtum berufen.

Das Zürcher Obergericht verurteilte den Österreicher im Juli vergangenen Jahres wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Franken. Vor Bundesgericht beantragte der Mann einen Freispruch und eine Genugtuung von 17'000 Franken wegen der langen Verfahrensdauer. (Urteil 6B_980/2018 vom 18.12.2018)

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