Aktuell Geldstrafen für angeklagte Schweden in «Estonia»-Prozess

SDA

5.9.2022 - 12:54

ARCHIV - Die «Estonia» war im September 1994 mit 989 Menschen an Bord auf dem Weg von Tallinn nach Stockholm vor der finnischen Südküste gesunken. Foto: Jaakko Avikainen/Lehtikuva/AP/dpa
ARCHIV - Die «Estonia» war im September 1994 mit 989 Menschen an Bord auf dem Weg von Tallinn nach Stockholm vor der finnischen Südküste gesunken. Foto: Jaakko Avikainen/Lehtikuva/AP/dpa
Keystone

In einem neu aufgerollten Prozess um Aufnahmen am Wrack der Ostsee-Fähre «Estonia» sind zwei angeklagte Schweden wegen Verstosses gegen den Grabfrieden zu Geldstrafen verurteilt worden.

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Anders als bei einem Freispruch vor gut anderthalb Jahren kam das Bezirksgericht von Göteborg in einem am Montag veröffentlichten Urteil zu dem Schluss, dass der Journalist und der Wrack-Experte doch nach dem schwedischen Estonia-Gesetz verurteilt werden könnten.

Die Strafe wurde auf jeweils 40 Tagessätze à 470 beziehungsweise 560 schwedische Kronen festgelegt – umgerechnet betragen die jeweiligen Gesamtsummen rund 1700 beziehungsweise 2050 Franken. Gegen das Urteil kann in den kommenden drei Wochen Berufung eingelegt werden.

Die «Estonia» war im September 1994 mit 989 Menschen an Bord auf dem Weg von Tallinn nach Stockholm vor der finnischen Südküste gesunken. 852 Menschen starben, nur 137 überlebten. Es handelte sich um die grösste Schiffskatastrophe der europäischen Nachkriegsgeschichte. Weil viele der Toten nicht geborgen werden konnten, steht das Wrack als Ruhestätte unter Schutz und darf nicht aufgesucht werden.

Die beiden Schweden hatten im September 2019 für eine Dokumentation einen Tauchroboter zur «Estonia» herabgelassen. Dabei hatten sie unter anderem ein mehrere Meter grosses Loch im Schiffsrumpf entdeckt, was letztlich zu neuen Untersuchungen der Behörden geführt hatte.

Das Göteborger Gericht hatte die beiden Männer im Februar 2021 freigesprochen – seine ursprüngliche Auffassung war gewesen, dass das Vorgehen zwar nach schwedischem Gesetz strafbar, eine Verurteilung aber nicht möglich sei, weil sie den Tauchroboter von einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff aus in internationalen Gewässern ins Wasser gelassen hätten. Eine Berufungsinstanz hatte den Fall Anfang 2022 aber an das Gericht zur erneuten Prüfung zurückgegeben.