Gratis-Glace gegen eine Instagram-Erwähnung? Nicht mit Joe Nicchi. Der führt inzwischen eine eigene Preisliste für Influencer.
«Du gibst mir eine Gratisportion von deinem Glace, ich empfehle dich meinen x-tausend Followern» – wie oft ihm dieses Angebot schon unterbreitet wurde, kann Joe Nicchi aus Los Angeles gar nicht mehr zählen. Mindestens einmal wöchentlich, schätzt er im US-Magazin «Vice».
Doch in der vergangenen Woche schoss ein Influencer den Vogel ab: «Letzten Donnerstag erhielt ich die Anfrage, ob ich ein Event für 300 Personen beliefern kann. Als Gegenleistung boten sie dieses Wort, was sie so lieben: ‹Präsenz›».
Um sich zukünftig über solche «Angebote» nicht mehr ärgern zu müssen, bastelte Nicchi ein Schild und lud ein Foto davon auf dem Instagram-Account seiner Firma CTV Soft Serve hoch: «Influencer zahlen doppelt». «Uns ist es total egal, dass du ein Influencer bist und wie viele Follower du hast. Wir werden dir nie ein Gratisglace im Austausch für einen Post in deinem Social-Media-Account geben», klärt Nicchi darunter auf. «Das Glace kostet vier Dollar. Für dich nun acht Dollar.»
Die Reaktionen auf seinen Post? Durchweg positiv. Ausserdem haben sich die Follower-Zahlen der Seite seither verdoppelt. «Glaubt mir, ich weiss, wie ironisch das ist», erklärt er «Vice». Doch Zahlen in sozialen Netzwerken könnten den Unternehmer kaum weniger interessieren: «Immer wieder sagen mir Millenials ‹Ich kann nicht glauben, dass ihr nur 5’000 Follower habt›. Na und?» 50'000 Follower könne sich für 20 Dollar jeder kaufen. «Ich habe eine Schlange vor meinem Foodtruck stehen. Falls es Instagram morgen nicht mehr geben sollte, existiere ich weiter».
«Wir beliefern einige echte Hollywoodstars und ich habe auch kein Interesse daran, denen etwas zu schenken», ergänzt Nicchi, der jüngst im Auftrag von Maroon-5-Sänger Adam Levine das komplette Team von «The Voice» erfrischte, in «Newsweek».
«Ich habe eine Familie und viele Rechnungen zu bezahlen. Die Schule, die meine Kinder besuchen, akzeptiert keine Promifotos als Zahlungsmittel für Schulgebühren.»
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