Sommermärchen-Verfahren Gericht muss Entschädigung für Ex-Fussball-Funktionäre prüfen

SDA, uri

24.8.2022 - 12:11

Das Präsidium des Organisationskomitees für die Fussball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland (von links): Der 1. Vizepräsident Horst R. Schmidt, Vizepräsident Theo Zwanziger, Präsident Franz Beckenbauer und Vizepräsident Wolfgang Niersbach im Jahr 2005. (Archiv)
Das Präsidium des Organisationskomitees für die Fussball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland (von links): Der 1. Vizepräsident Horst R. Schmidt, Vizepräsident Theo Zwanziger, Präsident Franz Beckenbauer und Vizepräsident Wolfgang Niersbach im Jahr 2005. (Archiv)
Bild: Keystone

Im sogenannten Sommermärchen-Verfahrens wurden vier Ex-Fussbalfunktionären Entschädigungen zugesprochen. In trockenen Tüchern sind die Beträge allerdings noch nicht. 

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Insgesamt rund eine Million Franken erhielten die drei früheren, deutschen Fussball-Funktionäre Theo Zwanziger, Horst R. Schmidt und Wolfgang Niersbach sowie der Ex-Generalsekretär des Weltfussballverbands Fifa, Urs Linsi, im Mai 2021 für die Entschädigung ihrer Verteidiger zugesprochen. Zudem entschied das Gericht, dass die vier ursprünglich wegen Betrugs, beziehungsweise Gehilfenschaft zu Betrug Angeklagten eine Genugtuung von je 15'000 Franken erhalten sollten.

Das von der Bundesanwaltschaft (BA) eröffnete Verfahren gegen die Ex-Funktionäre wurde im März 2020 wegen Ablauf der Verjährungsfrist eingestellt. Den erst später eröffneten Entscheid zu den Entschädigungen und den Verfahrenskosten hat die BA erfolgreich bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts angefochten, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor geht.

Es könnte für die Ex-Funktionäre noch teuer werden

Die Beschwerdekammer führt in ihrem Entscheid aus, dass die Verfahrenskosten bei Einstellung einer Strafuntersuchung nur in Ausnahmefällen den Beschuldigten auferlegt werden können. Die Strafkammer sah die Voraussetzungen für eine solche Überwälzung auf die vier Männer als nicht erfüllt. Deshalb wurden die Verfahrenskosten auf die Staatskasse genommen.

Auf Geheiss der Beschwerdekammer muss die erste Instanz nun über die Bücher. Haben Beschuldigte nämlich durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten die Einleitung eines Verfahrens bewirkt, können sie dazu verpflichtet werden, die entstanden Kosten zu tragen, wie die Beschwerdekammer ausführt. Auch ein Verhalten gegen den Grundsatz von Treu und Glauben könne ein solches Verhalten sein.

Sollten die ehemaligen Beschuldigten die Verfahrenskosten tragen müssen, sind Entschädigungen und Genugtuungen ausgeschlossen. Je nach Entscheid der Strafkammer, könnte der Schweizer Prozess die deutschen Ex-Funktionäre und Urs Linsi doch noch teuer zu stehen kommen.

Diffuse Geldflüsse

Zwanziger, Schmidt und Linsi sollten sich vor dem Bundesstrafgericht wegen Betrugs verantworten. Niersbach war wegen Gehilfenschaft zu Betrug angeklagt. Die Funktionäre vom deutschen Fusball-Bund (DFB) waren im OK-Präsidium der Fussball-WM 2006 in Deutschland.

Urs Linsi (Mitte), kommt mit seinen Anwälten im März 2020 zum Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archiv)
Urs Linsi (Mitte), kommt mit seinen Anwälten im März 2020 zum Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archiv)
Bild: Keystone

Sie sollen gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft mit Hilfe von Linsi ein von Franz Beckenbauer privat aufgenommenes Darlehen beim damaligen Vorstandsvorsitzenden von Adidas, Robert Louis-Dreyfus, mit Geldern des DFB über ein Konto der Fifa beglichen haben.

Mit der aufgenommenen Summe von 10 Millionen Franken wurde Mohammed Bin Hammam, damals Mitglied der Fifa-Finanzkommission, demnach überzeugt, dass dem DFB für die Organisation der Weltmeisterschaft 2006 ein Zuschuss von 250 Millionen Franken gewährt wird.

Beckenbauer wollte das Darlehen und die aufgelaufenen Zinsen nicht aus der eigenen Tasche bezahlen. Um die notwendige Einwilligung der Präsidialkommission für die umgerechnet 6,7 Millionen Euro zu erhalten, kaschierte das OK-Präsidium die Zahlung.

Entscheid BB.2021.153 vom 3.8.2022