Atomkatastrophe Gericht spricht drei Fukushima-Manager frei

SDA

19.9.2019 - 09:44

Ein Gericht in Tokio hat am Donnerstag drei Manager im Zusammenhang mit der Fukushima-Katastrophe freigesprochen. (Archivbild)
Ein Gericht in Tokio hat am Donnerstag drei Manager im Zusammenhang mit der Fukushima-Katastrophe freigesprochen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/AP Tokyo Electric Power Co. via Kyodo News

Achteinhalb Jahre nach der Atomkatastrophe in Fukushima sind drei frühere Topmanager des verantwortlichen Kraftwerkbetreibers Tepco in einem Strafprozess freigesprochen worden. Das Bezirksgericht in Tokio befand die früheren Manager für nicht schuldig.

Dies meldeten japanische Medien am Donnerstag. Im Kraftwerk Fukushima Daiichi war es am 11. März 2011 in Folge eines gewaltigen Tsunamis zum Super-Gau gekommen – 44 Menschen starben. Es war der weltweit schwerste Atomunfall seit dem GAU in Tschernobyl 1986.

Den 79, 73 und 69 Jahre alten Männern war von betroffenen Bürgern vorgeworfen worden, vorhandene Informationen über einen möglichen starken Tsunami ignoriert und notwendige Sicherheitsmassnahmen unterlassen zu haben. Dies habe zum Tod von 44 Menschen bei der notwendigen Evakuierung geführt, darunter Patienten eines Spitals.

Die drei Ex-Manager waren 2016 wegen beruflicher Fahrlässigkeit mit Todesfolge angeklagt worden. Ihnen war konkret vorgeworfen worden, vorhandene Informationen über einen möglichen starken Tsunami ignoriert und notwendige Sicherheitsmassnahmen unterlassen zu haben. Die Staatsanwälte hatten Haftstrafen gefordert. Im Falle einer Verurteilung hätte den drei Ex-Managern bis zu fünf Jahre Haft gedroht.

Die Angeklagten hatten auf unschuldig plädiert. Der Tsunami sei unvorhersehbar gewesen. Zudem wäre es ohnehin zu einer Katastrophe gekommen, selbst wenn Schutzmassnahmen ergriffen worden wären. Der Atombetreiber Tepco war jedoch bereits im Jahr 2008 darüber informiert gewesen, dass ein Tsunami von rund 16 Metern Höhe das Atomkraftwerk heimsuchen könne.

Doch sei es der Konzernführung wichtiger gewesen, ein Herunterfahren des Meilers zu vermeiden, statt das Problem anzugehen, hatten die vom Gericht als Staatsanwälte ernannten Juristen der Klägerseite zitiert.

Das Gericht in Tokio kam jedoch zum Schluss, die drei Angeklagten könnten nicht für die Folgen des Atomunglücks im Kraftwerk von Fukushima verantwortlich gemacht werden.

Als Folge der Kernschmelzen in drei Fukushima-Reaktoren mussten rund 160'000 Anwohner fliehen. Tausende können noch immer nicht zurück. Es war die schlimmste Atomkatastrophe seit Tschernobyl 1986 gewesen.

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