Rheinfall-BesucherzentrumMitarbeiter klauen 400'000 Franken auf Anweisung des Chefs
leph, sda
16.1.2025 - 15:46
Das Rheinfall-Besucherzentrum gehört zum Zürcher Schloss Laufen.
IMAGO/Peter Schickert
Mit einem Trick hat der frühere Geschäftsführer des Rheinfall-Besucherzentrums in Dachsen ZH über Jahre rund 400'000 Franken veruntreut. Kommende Woche steht er dafür vor Gericht.
Keystone-SDA, leph, sda
16.01.2025, 15:46
16.01.2025, 19:04
SDA
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Am kommenden Dienstag muss sich der ehemalige Geschäftsführer des Rheinfall-Besucherzentrums in Dachsen ZH vor dem Bezirksgericht Andelfingen verantworten.
Ihm wird vorgeworfen, im Zeitraum von 2017 bis 2021 insgesamt rund 400'000 Franken von seinem Arbeitgeber veruntreut zu haben.
Der frühere Geschäftsführer des Rheinfall-Besucherzentrums in Dachsen ZH soll jahrelang Geld veruntreut haben. Insgesamt sollen es mehr als 400'000 Franken gewesen sein. Am nächsten Dienstag steht der 49-jährige Schweizer deswegen vor Gericht.
Der Trick, mit dem der Geschäftsführer das Geld seines Arbeitgebers in den eigenen Sack umleitete, war denkbar einfach: Er wies zwei Angestellte an, verkaufte Eintrittskarten für einen kostenpflichtigen Erlebnispfad fiktiv zu stornieren, wie es in der Anklage heisst. Dies vor allem an Tagen mit grossem Besucherandrang.
Den Gegenwert der stornierten Eintrittskarten mussten die Angestellten bar aus der Kasse nehmen und dem Chef in einem Couvert aushändigen. Er werde das Geld «für Marketing und andere Firmenbelange» verwenden, begründete er gegenüber den Angestellten das unübliche Vorgehen. Er übernehme die Verantwortung dafür. Von 2017 bis 2021 sollen so über 400'000 Franken zusammengekommen sein.
Beschuldigter muss wohl nicht ins Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Veruntreuung und Anstiftung zur Urkundenfälschung vor. Die Verhandlung gegen ihn am nächsten Dienstag vor dem Bezirksgericht Andelfingen ZH wird im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Das heisst, er ist geständig und bereit, den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft zu akzeptieren.
Dieser beinhaltet eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Busse von 4000 Franken. Zudem hat der frühere Geschäftsführer mit seinem ehemaligen Arbeitgeber, der SV Group, eine Vereinbarung abgeschlossen, in der er deren Forderung in der Höhe von 500'000 Franken anerkennt.
Nicht geständig ist eine Angestellte, welche rund ein halbes Jahr lang bei der Veruntreuung mitwirkte. Das Bezirksgericht Andelfingen verhandelt ihren Fall ebenfalls nächste Woche. Die Staatsanwaltschaft fordert für sie eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 50 Tagessätzen à 100 Franken.
Der Angestellte, welche über einen längeren Zeitraum seinem Chef das Geld aushändigte, akzeptierte einen Strafbefehl und muss nicht vor Gericht erscheinen.
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