Kinderschutz Gewalt in der Erziehung am Pranger

SDA

27.10.2020 - 09:40

Laut Kinderschutz Schweiz wird jedes zwanzigste Kind zu Hause regelmässig körperlich bestraft. (Symbolbild)
Laut Kinderschutz Schweiz wird jedes zwanzigste Kind zu Hause regelmässig körperlich bestraft. (Symbolbild)
Source: Keystone/STEFFEN SCHMIDT

Laut einer Studie der Universität Freiburg im Auftrag von Kinderschutz Schweiz wird jedes zwanzigste Kind zu Hause regelmässig körperlich bestraft. Gar jedes vierte Kind erfährt demnach regelmässig psychische Gewalt.

Die Studie zum Bestrafungsverhalten von Eltern in der Schweiz wurde 2019 zum dritten Mal durchgeführt. Die Resultate der aktuellen Stichprobe weisen sowohl bei körperlicher als auch bei psychischer Gewalt einen leichten Rückgang gegenüber der Erhebung von 2017 auf, wie Kinderschutz Schweiz in einer Medienmitteilung vom Dienstag schreibt. Trotz den insgesamt geringeren Werten manifestiere sich eine stabile Untergruppe von Eltern, bei denen körperliche Gewalt in der Erziehung dazugehöre.

Nach wie vor seien die jüngeren Kinder öfter von Körperstrafen betroffen als die älteren Kinder: 4,4 Prozent der Elternteile gaben an, regelmässig körperliche Gewalt anzuwenden. 2017 waren dies noch 5,79 Prozent. 23,2 Prozent der Elternteile berichten von regelmässigem Verhalten gegenüber ihren Kindern, das Aspekte von psychischer Gewalt beinhaltet. 2017 betrug der Anteil noch 25,15 Prozent.

Hinterlässt tiefe Spuren

Die Studie zeige, dass Gewalt in der Erziehung in jeder Lebenslage ausgeübt werde. Trotzdem gebe es Risikofaktoren, die sich zum Nachteil der Kinder auswirken könnten: Wenn die finanzielle oder emotionale Stabilität der Eltern in eine Schieflage gerate zum Beispiel. Regelmässige körperliche und psychische Gewalt in der Erziehung führe zu grossem Leiden und hinterlasse tiefe Spuren bei der Gesundheit und im Verhalten von betroffenen Kindern.

Kinderschutz Schweiz weist darauf hin, dass an der Sondersession des Nationalrats an diesem Donnerstag und Freitag ein Postulat der Freiburger CVP-Abgeordneten Christine Bulliard-Marbach behandelt werde. Dieses wolle den Bundesrat mit der Prüfung beauftragen, wie der Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung im Zivilgesetzbuch verankert werden könne.

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