BundesgerichtGlarner für eigenhändiges Entfernen von Verkehrsschild bestraft
zs, sda
22.1.2025 - 12:00
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Glarners wegen Sachentziehung bestätigt. (Archivbild)
Keystone
Ein Glarner hat eigenhändig ein auf seinem Grundstück verankertes Verkehrsschild mitsamt Metallstange demontiert. Das Bundesgericht hat nun seine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von zwölf Tagessätzen zu 810 Franken und einer Busse bestätigt.
Keystone-SDA, zs, sda
22.01.2025, 12:00
SDA
Irgendwann zwischen Mai 2017 und März 2018 hat der Beschwerdeführer die Signalisation entfernt. Wann genau ist nicht klar, aber aufgrund von Indizien ist der Mann verurteilt worden. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts hervor.
Der Glarner hatte der Gemeinde Glarus Nord vom Februar bis Juni 2017 drei Mal geschrieben und die Entfernung der Signalisation verlangt. In seinem letzten Brief an den Gemeindepräsidenten schrieb er, es sei somit klar, «ich werde die Tafel entfernen und Dir in Rechnung stellen mit den pauschal 200 Franken zahlbar innert 10 Tagen».
Jahrelanger Streit
Eine solche Rechnung stellte der Mann der Gemeinde zwar nie, aber dennoch durften die Vorinstanzen aufgrund der weiteren Fakten davon ausgehen, dass er die Verkehrstafel entfernt hat.
Vor Bundesgericht machte er geltend, dass die kantonalen Instanzen den Sachverhalt nicht korrekt festgehalten hätten. Dies hat er jedoch nicht ausreichend begründet, wie das höchste Schweizer Gericht in seinem Urteil schreibt.
Der Glarner führt offenbar seit Jahren eine «facettenreiche Auseinandersetzung» mit der Gemeinde, wie es im Bundesgerichts-Urteil heisst. So habe er die Gemeinde in einem Fall betrieben, weil sie eine von ihm gestellte Rechnung nicht beglich. (Urteil 6B_105/2024 vom 9.1.2025)
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«Der dann wohl Asylantrag abgelehnt wurde, wo dann gleichzeitig festgestellt wurde, dass er im Moment nicht abgeschoben werden kann und er sich deshalb weiter in unserem Land weiter aufhalten durfte. Bislang haben wir die Erkenntnis, dass er mit Betäubungsmitteln und Ladendiebstählen aufgefallen ist.»
All dies werde aber derzeit ständig weiter überprüft.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur war der Tatverdächtige Ende 2016 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen und von einer Jugendhilfe-Einrichtung in Obhut genommen worden.
Nach Polizeiangaben war der Mann mit seinem Auto an einem Polizeiwagen vorbei in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi gefahren und hatte so mindestens 28 Menschen verletzt, einige davon schwer. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach von einem mutmasslichen Anschlag.
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