Landgericht Stuttgart Gotthard-Raser muss nicht ins Gefängnis

dpa

21.3.2018

Trotz Verurteilung in der Schweiz muss der Deutsche die Gefängnisstrafe nicht absitzen. (Symbolbild)
Trotz Verurteilung in der Schweiz muss der Deutsche die Gefängnisstrafe nicht absitzen. (Symbolbild)
Keystone

Der Deutsche Raser, der im Sommer 2014 mit 200 km/h über die A2 bretterte, muss nicht ins Gefängnis. Obwohl er vom Kantonsgericht Lugano zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, kommt er jetzt mit einer Geldstrafe davon. 

Der in der Schweiz verurteilte «Gotthard-Raser» muss nicht in Deutschland ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Mittwoch sagte, ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Grund sei, dass ein Tempoverstoss in Deutschland keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit sei, für die man nicht ins Gefängnis müsse.

Schweizer Richter hatten den Mann aus Ditzingen bei Stuttgart 2017 in Abwesenheit zu 30 Monaten Haft verurteilt - davon 18 auf Bewährung. Das Justizministerium in Bern hatte ein «Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe» nach Baden-Württemberg übermittelt.

Der Mann war 2014 mit Tempo 200 über eine Schweizer Autobahn gebrettert und erst an einer Polizeisperre gestoppt worden. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern. Im Gotthard-Tunnel habe er das Leben anderer Verkehrsteilnehmer durch riskante Überholmanöver aufs Spiel gesetzt, sagten die Ankläger damals.

Solange der Mann nicht in die Schweiz ausreist, droht ihm nun keine Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Angaben des Landgerichts noch bis Donnerstag (22.3.) Zeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Bisher sei das aber nicht geschehen.

Bilder aus der Schweiz
Zurück zur Startseite