Prozess Grossmutter getötet und enthauptet – Täter ist schuldunfähig

ka, sda

25.11.2020 - 14:57

Der Bezirksgericht Frauenfeld hat einen psychisch kranken 21-jährigen Mann, der seine Grossmutter getötet und enthauptet hatte, wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Statt dessen ordnete es eine Therapie an.
Der Bezirksgericht Frauenfeld hat einen psychisch kranken 21-jährigen Mann, der seine Grossmutter getötet und enthauptet hatte, wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Statt dessen ordnete es eine Therapie an.
SDA

Das Bezirksgericht Frauenfeld hat am Mittwoch einen 21-jährigen Mann wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. In den beiden Hauptanklagepunkten war ihm vorgeworfen worden, im Oktober 2018 seine Grossmutter getötet und danach enthauptet zu haben.

Das Gericht sprach den Beschuldigten in seinem am Mittwochnachmittag mündlich eröffneten Urteil frei vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung und der Störung der Totenruhe.

Der 21-Jährige muss sich einer therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung unterziehen. Sie dauert so lange, bis er geheilt ist. Damit folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Vortrag unter anderem auf ein Gutachten verwiesen, in dem beim Beschuldigten Schizophrenie diagnostiziert wurde. Er habe in seinem Kopf Stimmen gehört und im Wahn gehandelt.

Der Anwalt des Beschuldigten war mit der stationären Massnahme einverstanden. Er wehrte sich allerdings gegen die von der Anklage geforderte Landesverweisung von 15 Jahren. Der wichtigste Kontakt seines Mandanten – einem Staatsbürger von Nordmazedonien und Italien – sei die Familie und die lebe in der Schweiz. Ein Verbleib sei die Voraussetzung für ein Gelingen der therapeutischen Massnahmen.

Das Gericht sprach in seinem Entscheid eine Landesverweisung von 15 Jahren aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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