Baden-Württemberg Haftstrafen nach Gruppenvergewaltigung – Opfer leidet an Folgen

SDA

23.7.2020 - 14:12

dpatopbilder – Zwei Angeklagte halten während des Prozesses in Freiburg Mappen als Sichtschutz vor ihre Gesichter. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa – ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen gepixelt
dpatopbilder – Zwei Angeklagte halten während des Prozesses in Freiburg Mappen als Sichtschutz vor ihre Gesichter. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa – ACHTUNG: Person(en) wurde(n) aus rechtlichen Gründen gepixelt
Source: Keystone/dpa/Philipp von Ditfurth

Nach 43 Verhandlungstagen sind im Freiburger Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau mehrere Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Bei einer Mehrheit der Männer stellte das Gericht den Tatbestand der Vergewaltigung fest – fünf Angeklagte erhielten eine Haftstrafe und zwei eine Jugendstrafe, weil sie abwechselnd die junge Frau in der süddeutschen Stadt im Oktober 2018 vergewaltigt haben. Andere beteiligte junge Männer sind wegen unterlassener Hilfe verurteilt worden.

Die 18-Jährige, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, habe bis heute posttraumatische Belastungsstörungen und Schlafprobleme, sagte der Richter am Donnerstag.

Angeklagt vor dem Landgericht Freiburg waren elf Männer, die zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alt waren – bis auf einen alles Flüchtlinge. Darunter acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund.

Der Haupttäter ist zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte die Frau in das Gebüsch in der Nähe einer Disco im Oktober 2018 gelockt und missbraucht. Später habe er den anderen Tätern berichtet, dass da ein Mädchen sei und so laut dem Richter das weitere Geschehen ins Rollen gebracht.

Vor Gericht hatte der Haupttäter behauptet, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. «Das ist in so einem Fall eine Standardeinlassung, die nicht originell ist», wie der Richter bei der Urteilsverkündung sagte. Auch andere Täter hätten diese Schutzbehauptung geäussert.

Die Täter hätten in Kauf genommen, dass die 18-Jährige zur Bildung eines entgegenstehenden Willens nicht in der Lage gewesen sei. Sie habe aufgrund von Ecstasy, Alkohol und Koffein nur noch einzelne und unzusammenhängende Erinnerungen an die Taten. «Sie hat es als Erinnerungsinseln beschrieben.»

Nacheinander sollen sie die Frau missbraucht haben. Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die Männer von ihrem Opfer abliessen. Als die 18-Jährige vor der Disco zu sich kam, soll ihr einer der Mittäter geholfen haben. Die Polizei fand damals von mehreren Angeklagten DNA-Spuren an der Frau.

Der Prozess lief seit Juni 2019. Gut ein Jahr später gibt es nun Klarheit in dem aufsehenerregenden Verfahren. Die Anklage der Staatsanwaltschaft hatte bei acht Beschuldigten auf Freiheitsstrafen sowie auf Jugendstrafen plädiert. Die Verteidiger hatten überwiegend Freisprüche für ihre Mandanten gefordert.

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