Tessin Hohe Gefängnisstrafen für Eltern wegen Kindesmissbrauch

SDA

14.11.2019 - 19:59

Ein italienisches Ehepaar im Tessin hat seine beiden Kinder während Jahren sexuell missbraucht. Dafür verurteilte es das Kriminalgericht in Lugano am Donnerstag zu Freiheitsstrafen von 15 und 13 Jahren.

Das Gericht sprach den 50-jährigen Mann und seine fünf Jahre jüngere Ehefrau des wiederholten sexuellen Missbrauchs, der Vergewaltigung und der harten Pornografie für schuldig.

Das Paar befindet sich seit 2016 in vorzeitigem Strafvollzug und derzeit in Scheidung. Der Missbrauch des Sohnes und der Tochter erstreckte sich über einen Zeitraum von zehn Jahren. Schliesslich hatte die Tochter den Mut, ihre Eltern anzuzeigen. Zuvor hatte sie zu rebellieren begonnen, worauf sie in eine Jugendeinrichtung kam.

Der Missbrauch begann 2006, nachdem das Paar aus Norditalien ins Tessin gezogen war. Die Tochter war damals drei Jahre alt, der Sohn sieben. Die Familie lebte in einem kleinen Dorf bei Bellinzona in einer abgelegenen Villa, umgeben von einem grossen Garten, eingezäunt und sicherheitsüberwacht. Die masslosen Übergriffe spielten sich also im Verborgenen ab.

Mutter bittet um Verzeihung

Der Fall gilt als bisher schwerster im Kanton Tessin. Die Anklage listete rund hundert Übergriffe auf. Einmal soll der Vater seine heranwachsende Tochter vergewaltigt haben. Die Eltern hätten ihre Kinder als reine Sexobjekte betrachtet und sie zu ihrem eigenen Vergnügen missbraucht.

Die Mutter bat vor Gericht zwar um Verzeihung, in den zehn Jahren der Tortur für ihre Kinder hatte sie allerdings nichts unternommen, um dem unfassbaren Treiben ein Ende zu setzen und ihre Kinder zu schützen. Sie half im Gegenteil ihrem Mann, seine perversen Triebe auszuleben.

Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für den Vater eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verlangt, für die Mutter eine solche von vierzehneinhalb Jahren. Die Verteidigung hatte Freiheitsstrafen nicht über sechs Jahre gefordert.


Bilder des Tages

Zurück zur Startseite