«Fall Hefenhofen» Verteidigung erhebt schwere Vorwürfe gegen Behörden

hael, sda

3.3.2023 - 13:14

Die Polizei sichert am 8. August 2017 die ersten Tiere vom Hof von Ulrich K., der wegen der Quälerei von Pferden unter Verdacht steht.
Die Polizei sichert am 8. August 2017 die ersten Tiere vom Hof von Ulrich K., der wegen der Quälerei von Pferden unter Verdacht steht.
Bild: keystone

Am dritten Prozesstag in Arbon werden vor allem die mutmasslichen Tierquälereien des Angeklagten zum Thema. Dessen Anwalt moniert unterdessen Fehler, Regelverstösse und Unterlassungen vonseiten der Behörden. 

3.3.2023 - 13:14

Nachdem die beiden ersten Tage im Hefenhofen-Prozess vor Bezirksgericht Arbon AG Nebenschauplätzen gewidmet waren, geht es am Freitag nun um den Kern der Anklage: die Zustände auf dem Hof des beschuldigten Landwirts.

Laut Anklage hat der Bauer seine Tiere auf viel zu kleinen Flächen gehalten, sie massiv vernachlässigt, schlecht ernährt, ihnen ärztliche Hilfe vorenthalten und sie teilweise misshandelt. Er fordert eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren, eine Geldstrafe und eine Busse wegen mehrfacher Tierquälerei und weiteren Delikten.

Der Verteidiger des Landwirts rekapitulierte, wie es zum jetzigen Strafverfahren kam: Mitte Juli 2017 kursierten erste Fotos von vernachlässigten Tieren. Am 7. August 2017 wurde der Hof zwangsgeräumt.

«Beweise nicht verwertbar»

Der Anwalt sparte nicht mit Vorwürfen an die Behörden. Er monierte Mängel, Unterlassungen, Fehler und Regelverstösse. Verschiedenen Behördenmitgliedern warf er Befangenheit vor.

Namentlich seien seinem Mandanten wiederholt dessen Rechte vorenthalten worden, sagte der Anwalt. Für die Durchsuchung von Haus und Hof habe es keinen Durchsuchungsbefehl gegeben. Sämtliche dann und zu anderen Zeitpunkten unkorrekt erhobenen Beweise seien deshalb widerrechtlich erhoben worden. Sie dürften nicht verwertet werden.

Die Zwangsräumung, der Verkauf und die Schlachtung von Tieren seien «krass unverhältnismässig» gewesen. Das Veterinäramt habe sich damit des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht. Dies sei auch Gegenstand im separaten Strafverfahren gegen den ehemaligen Kantonstierarzt, bei dem es voraussichtlich im Sommer zu Prozess kommt.

hael, sda