Das bernische Obergericht hat die Strafe für einen 36-jährigen Tunesier verschärft, der im Februar 2016 seine Frau umbrachte. Der Mann wurde am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt.
In erster Instanz hatte ihn das Regionalgericht Emmental-Oberaargau noch zu 15 Jahren verurteilt. Der Angeklagte ist geständig, seine Ehefrau 2016 in Hasle bei Burgdorf mit einem Messer umgebracht zu haben, weil er ihre Untreue vermutete.
Das bernische Obergericht entsprach mit seiner Strafverschärfung dem Antrag der Staatsanwältin. Sie hatte in ihrem Plädoyer das Bild eines egoistischen, skrupellosen Täters gezeichnet, der seine eigene Frau beinahe enthauptet und dann zugesehen habe, wie sie qualvoll am eigenen Blut erstickt sei.
Der Tunesier habe die Frau aus nichtigen Gründen ermordet, weil sie ihm durch ihre angebliche Untreue nicht den geforderten Respekt entgegengebracht habe.
Der Vorsitzende der zweiten Strafkammer des Obergerichts sprach am Donnerstag bei der Urteilsbegründung von einer bestialischen Tat, die an die Schlachtung eines Tieres erinnere.
Für das Obergericht war klar, dass die Tat als Mord zu qualifizieren sei, denn der Täter habe besonders skrupellos und aus nichtigem Anlass das Leben seines Opfers ausgelöscht.
Dass der Tunesier und seine Schweizer Ehefrau eine problembehaftete Beziehung führten, sei unbestritten, führte der Vorsitzende aus. Doch dies entschuldige keinesfalls die Grausamkeit der Tat. Diese stehe in krassem Missverhältnis zum Beweggrund.
Umstrittenes Gutachten
Der Verteidiger hatte seinen Mandanten als psychisch kranken Mann beschrieben, der an einer Borderline-Störung leide. Ein Gutachten, das dem Mann eine solche Störung absprach, zerzauste der Verteidiger. Sein Mandant sei kein kaltblütiger Mörder. Vielmehr sei er – belastet durch seine psychischen Störungen und eine problembehaftete Ehe – nach einem Streit ausgerastet.
Der Verteidiger hatte lediglich eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen vorsätzlicher Tötung verlangt.
Tatsächlich habe der Angeklagte zum Tatzeitpunkt diverse psychische Auffälligkeiten gehabt, räumten die Oberrichter ein. Diese seien aber nicht so gravierend gewesen, dass sie für die Tat relevant gewesen seien. Das von der Verteidigung zerzauste Gutachten hielt das Obergericht für schlüssig und nachvollziehbar.
Keine Einsicht
Dass das Obergericht die Strafe verschärfte, geht im Wesentlichen darauf zurück, dass es dem Angeklagten keinen umfangreichen Geständnisrabatt zustand. Der Mann habe zwar zugegeben, die Frau getötet zu haben, doch von Reue und Einsicht keine Spur. Vielmehr halte sich der Tunesier noch immer für moralisch im Recht.
In den Einvernahmeprotokollen nach der Tat fänden sich über ein Dutzend Stellen, in denen sich der Mann als Opfer sehe und seine Ehefrau schlecht mache, sagte der Präsident der zweiten Strafkammer am Donnerstag.
Vor Bundesgericht
Mit dem Urteil des Obergerichts dürfte der Fall aber noch nicht abgeschlossen sein. Der Verteidiger kündigte am Donnerstag an, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Die Tat ereignete sich Anfang Februar 2016. Nach einem Streit mit seiner Frau begab sich der Tunesier zunächst ausser Haus. Als er zurückkam, habe er beim Eingang ein grosses Messer gesehen und sei «verloren gewesen». Er habe in dem Zeitpunkt nicht mehr richtig denken können.
Die Frau fürchtete sich vor ihm und flüchtete ins Schlafzimmer. Sie versuchte die Türe zu versperren, was ihr aber nicht gelang. Der Mann konnte in das Zimmer eindringen und auf die Frau einstechen. Schliesslich durchschnitt er ihr auch mehrfach die Kehle. Dann begab er sich in die Küche, kochte sich einen Kaffee, drehte eine Zigarette und rief dann in aller Ruhe die Polizei an.
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