Ein Gericht in Kenia hat ein seit Jahrzehnten geltendes Verbot gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen aufrechterhalten. Die entsprechenden Gesetze stellten keine gezielte Diskriminierung dar.
Sie seien daher mit der Verfassung vereinbar, erklärte Richter John Mativo am Freitag in der Hauptstadt Nairobi. Eine Legalisierung solcher homosexueller Handlungen würde den Weg in Richtung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften öffnen, was dem Geist der Verfassung widerspräche.
Benachteiligungen und Belästigungen
Richterin Roselyne Aburili sagte, es gebe keine «abschliessenden wissenschaftlichen Belege», dass Homosexualität angeboren sei und daraus ein Anspruch auf rechtlichen Schutz folge.
Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Menschen würden wegen ihrer sexuellen Orientierung tagtäglich von Polizisten belästigt und ausgebeutet, im Job benachteiligt und von der Gesellschaft marginalisiert, kritisierte Mercy Njueh von der Nationalen Menschenrechtskommission für Schwule und Lesben. In Afrika verbieten Human Rights Watch zufolge 33 Länder homosexuelle Handlungen.
Selten angewendete Gesetze
Geschlechtsverkehr entgegen der «natürlichen Ordnung» kann dem kenianischen Strafgesetzbuch zufolge mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. Zudem drohen Männern für «grob unsittliches Verhalten mit einer anderen männlichen Person» bis zu fünf Jahre Haft.
Die Gesetze aus der Kolonialzeit werden selten angewendet, sie belegen Homosexuelle jedoch mit einem Stigma und werden zur Grundlage für Diskriminierung. Wegen des Verbots wollen sich viele Homosexuelle nicht outen. Auch für Angehörige ist daher häufig schwierig, die Homosexualität von Verwandten oder Freunden zu akzeptieren.
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