JustizHungrige Baulöwen und enttäuschte Investoren
SDA
1.11.2018 - 09:54
Die Verantwortlichen eines Netzwerks, das in krimineller Absicht Bauprojekte aufgegleist haben soll, stehen ab kommendem Montag in Mels SG vor Gericht. Mehrere hundert gutgläubige Anleger verloren mit Investitionen in die Wohnbaugenossenschaften ein Vermögen.
Die Fälle reichen bis ins Jahr 2005 zurück. Bei der Wohnbaugenossenschaft Isenbach in Illnau-Effretikon ZH verloren über 500 Anleger ihr Geld. Sie investierten in der Regel zwischen 20'000 und 50'000 Franken in Anteilsscheine. Das Genossenschaftskapital von 20 Millionen Franken ging vollends verloren. Während des Konkurses meldeten sich 210 Gläubiger mit Forderungen von über 43 Millionen Franken.
Die Beschuldigten waren auch in die Planung und Realisierung verschiedener Bauprojekte im St. Galler Rheintal und im Aargau involviert. Die Investitionen der Wohnbaugenossenschaften waren breit gefächert. Nach aussen warben sie mit einem "sehr geringen" Risiko.
Verhandlung mehrmals vertagt
2010 nahm die St. Galler Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. Sie führte insgesamt 23 Hausdurchsuchungen durch. Gegen vier Beschuldigte erhob sie 2014 Anklage. Zwei Jahre später folgte eine erweiterte Anklage gegen acht Beteiligte. Die ursprünglich für April 2016 angesagte Verhandlung am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wurde mehrmals vertagt.
Die Wohnbaugenossenschaft Isenbach stand von Anbeginn an unter keinem guten Stern, heisst es in der Anklageschrift. Der Verlust von 17 Millionen Franken wurde erstmals an einer ausserordentlichen Generalversammlung im Jahr 2011 publik gemacht.
Grund der Pleite waren laut Anklage die Verfehlungen des Managements. Verwaltungsratspräsident der Wohnbaugenossenschaft Isenbach war ein Zürcher Unternehmer, der in der Branche einen zweifelhaften Ruf hat.
Hotelpläne erlitten Schiffbruch
Der heute 74-Jährige war auch bis Dezember 2009 Verwaltungsratspräsident der Genossenschaft Bad Rans, die in Sevelen SG (140 Millionen Franken) und Buchs SG (20 Millionen Franken) Hotels plante, aber nie baute.
Die Anklageschrift dokumentiert auf über 250 Seiten, wie dreist die Beschuldigten vorgingen. Im Fall Bad Rans sollen sie 6,2 Millionen Franken an Investorengeldern als "Promotionshonorare" eingestrichen haben.
Die Verwaltungsräte sollen sich zudem ein "Verkaufshonorar" von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben. Dieses war nicht von Leistungen abhängig, sondern bloss an den Verkauf geknüpft, was aufgrund der Statuten eine verbotene Gewinnbeteiligung darstellt.
Vornamen mehrmals geändert
An den Geschäften beteiligt war auch ein langjähriger Weggefährte des Verwaltungsratspräsidenten. Der Zürcher Architekt sorgte vor allem in den 1980er- und 1990er-Jahren mit Immobilienpleiten für Schlagzeilen.
Der 67-Jährige ist seit Jahren Gegenstand von Strafverfahren und hat mehrmals den Vornamen geändert. Nach Untersuchungshaft und einer Herzoperation verhängte das Zwangsmassnahmengericht 2015 für ihn unter anderem ein Kontaktverbot zu diversen beteiligten Personen, ein Verbot, sich an Gesellschaften zu beteiligen und unter anderem Namen aufzutreten.
Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung
Die acht Beschuldigten stehen ab 5. November wegen Delikten des Insolvenzstrafrechts, wegen Betrugs, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung vor Gericht. Ihnen drohen mehrjährige Freiheitsstrafen.
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat drei Wochen für die Verhandlungen eingeplant. Die Urteile werden am 30. November bekannt gegeben.
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