Prostitution «Huren-Heiko» auch von Zürcher Obergericht schuldig gesprochen

SDA/aka

13.1.2020

Das Zürcher Obergericht hat «Huren-Heiko» wegen illegaler Bordelle in Wohnungen in der Stadt Zürich schuldig gesprochen.
Das Zürcher Obergericht hat «Huren-Heiko» wegen illegaler Bordelle in Wohnungen in der Stadt Zürich schuldig gesprochen.
Bild: Keystone

Er hatte illegale Bordelle in Wohnungen in der Stadt Zürich: Der als «Huren-Heiko» bekannte Bordellbetreiber ist auch vom Zürcher Obergericht schuldig gesprochen worden. 

«Huren-Heiko», der deutsche Bordellbetreiber, ist am Montag mit einer Busse von 3'800 Franken bestraft worden. So entschied das Zürcher Obergericht, weil der 48-Jährige illegale Bordelle in Wohnungen in der Stadt Zürich hatte.

Der Wirtschaftsingenieur wurde schuldig gesprochen des mehrfachen unzulässigen Betreibens der Salonprostitution ohne die dazu erforderliche Bewilligung. Mit seinem Urteil bestätigte das Obergericht ein Urteil des Bezirksgerichtes Zürich von letztem Mai, gegen das der Mann Berufung eingelegt hatte.

Das Bezirksgericht hatte es als erwiesen erachtet, dass alle von «Huren-Heiko» zwischen Juli 2016 und März 2018 in Zürich angemieteten Wohnungen zur Ausübung der Prostitution genutzt wurden. Von diesen unzulässigen Umständen habe der Mann zumindest gewusst.



Gleichzeitig könne er sich nicht auf eine Ausnahmeregelung für Kleinstsalons berufen, welche Bordelle mit maximal zwei Prostituierten von der Bewilligungspflicht befreit. Dies, weil in den Liegenschaften zusammengenommen zahlreiche verschiedene Prostituierte arbeiteten und meist mehrere Liegenschaften gleichzeitig genutzt wurden, schrieb das Bezirksgericht.

Diesmal persönlich erschienen

Der Angeklagte, der im Gegensatz zur Verhandlung bei der Vorinstanz nun selber vor dem Obergericht erschien, bestritt nicht, mehrere Wohnungen in Zürich gemietet zu haben – jeweils drei bis vier gleichzeitig.



Er habe diese Wohnungen aber lediglich aus Gefallen für eine Reihe von «Damen» aus Deutschland angemietet und ihnen diese «zum Selbstkostenpreis weitervermietet», sagte er als Begründung seiner Berufung. Viele der Frauen habe er aus Deutschland gekannt, wo er für deren Escort-Dienste Inserate erstellt habe.

«Ich war zu keiner Zeit ein Bordellbetreiber», beteuerte der mittlerweile in Hannover wohnhafte Mann. Hingegen gab er zu, von den Absichten der Frauen gewusst zu haben, Escort-Services und Massagen anzubieten.

Nur eingeschränkte Urteilsprüfung

Das Obergericht überzeugen konnte er nicht. Allerdings verwies der vorsitzende Richter darauf, dass es sich lediglich um ein Übertretungsstrafverfahren handle. Dies, weil Verstösse gegen die Prostitutionsgewerbeverordnung ein Delikt seien, dass lediglich mit Busse bestraft werde. Daher habe das Obergericht nur eine eingeschränkte Prüfung des erstinstanzlichen Urteils vorgenommen.

«Vielmehr müssten sie uns überzeugen, dass das Bezirksgericht geradezu willkürlich entschieden hätte», sagte der Richter zum Angeklagten. Das sei diesem aber nicht gelungen.

«Sie verwechseln wohl den Vorwurf des Verstosses gegen die Prostitutionsverordnung mit dem Vorwurf der Zuhälterei», kommentierte der Richter die Berufungsbegründung des Angeklagten, der sich selber verteidigte. Zuhälterei werde ihm – zumindest in diesem Verfahren – nicht vorgeworfen.

Es gehe einzig um das Zurverfügungstellen von Räumen für Prostitutionszwecke. «Früher haben sie das einigermassen konkret bestritten, heute haben sie es einigermassen konkret zugegeben», erklärte der Richter. Aufgrund der Anzahl der Wohnungen sei das bewilligungspflichtig gewesen.

Bereits 2017 verurteilt

Sollte der Verurteilte die Busse von 3'800 Franken nicht bezahlen, muss er für 38 Tage ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.

Bei der verfügten Busse handelt es sich bereits um eine Zusatzstrafe. «Huren-Heiko» war schon 2017 hoch gebüsst worden. Der Ingenieur hatte damals im Zürcher Unterland Wohnungen zu illegalen Bordellen umfunktioniert. «Mädchen-WGs» nannte er diese Betriebe.

Ganz erfolglos ist er in der Auseinandersetzung mit den Behörden aber nicht. «Mangels einer genügenden Beweislage» hatte ihn schon das Bezirksgericht vom Vorwurf des Verstosses gegen die Verordnung zum freien Personenverkehr freigesprochen.

In die Schlagzeilen kam der Bordellbetreiber erstmals, weil er eine seiner «Mädchen-WGs» in der Wohnung einer Zürcherin eingerichtet hatte, die für einen Sprachaufenthalt auf Hawaii war. Sie hatte ihm die Wohnung möbliert untervermietet und wusste von nichts.

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