Drohungen im Zug häufen sich Gewalt im Zug: Warum kommen die Täter so billig davon?

Petar Marjanović

6.2.2026

Kondukteur*innen erleben bei ihrer Arbeit immer wieder Gewalt.
Kondukteur*innen erleben bei ihrer Arbeit immer wieder Gewalt.
Bild: KEYSTONE

Ein brutaler Angriff auf einen Zugbegleiter in Deutschland sorgt auch in der Schweiz für grosse Angst. Recherchen von blue News zeigen: Wer hierzulande Kondukteure beschimpft oder bedroht, kommt oft mit einer milden Strafe davon.

Petar Marjanović

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein brutaler Angriff auf einen Kondukteur in Deutschland löst auch in der Schweiz Sorgen über die Sicherheit von öV-Personal aus.
  • Recherchen zeigen, dass Drohungen und Angriffe gegen Zugbegleiter hierzulande häufig mit vergleichsweise milden Strafen geahndet werden.
  • Mehrere Fälle belegen, dass selbst rassistische Beschimpfungen und konkrete Drohungen oft nur mild bestraft werden.

Der brutale Angriff in Deutschland auf einen 36-jährigen Kondukteur sorgt weiterhin für Diskussionen: Der Zugbegleiter wurde von einem 26-jährigen Mann lebensgefährlich am Kopf verletzt, nachdem er den billetlosen Passagier zum Aussteigen aufgefordert hatte. Gemäss bisherigen Ermittlungen schlug der Mann daraufhin unvermittelt und mehrmals heftig mit den Fäusten auf den Zugbegleiter ein.

Der genaue Ablauf der Tat wird noch untersucht. Der mutmassliche Täter, ein Grieche mit Wohnsitz in Luxemburg, sitzt in Untersuchungshaft. Vorstrafen sind bisher keine bekannt.

Die schockierende Tat löste am Donnerstagmorgen auch bei Schweizer Kondukteurinnen und Kondukteuren grosse Sorgen aus. Gewerkschaften des Verkehrspersonals kämpfen seit Jahren mit Sensibilisierungskampagnen gegen Gewalt und Aggressionen im öffentlichen Verkehr. Viele Zugbegleiter tragen deshalb Pins auf ihren Uniformen, die auf Nulltoleranz gegenüber Aggressionen hinweisen.

In der Praxis helfen solche Massnahmen jedoch nicht immer – besonders dann, wenn bei einzelnen Fahrgästen die Zündschnur kurz ist. Recherchen von blue News zeigen: Angriffe und konkrete Drohungen gegen Zugbegleiter werden mittlerweile fast schon in Laufbandarbeit von der Justiz behandelt. Die Täter stammen aus allen Gesellschaftsschichten, besitzen Schweizer Pässe oder sind Touristen, wirken wie Randständige oder haben gut bezahlte Berufe.

500 Franken bedingte Geldstrafe für Drohung

Ein Beispiel aus dem April 2025: Eine SBB-Kondukteurin kontrollierte an einem Mittwochmorgen früh den Interregio zwischen Zug und Luzern. Ein 26-jähriger Schweizer fiel ihr auf, weil er gegen 06.30 Uhr laut Musik über sein Handy hörte – sehr zum Ärger der Pendlerinnen und Pendler.

Der Mann, den wir Günther S. nennen (Name geändert, der Redaktion bekannt), hatte zwar ein gültiges Billett. Die Beschwerden der Mitreisenden ignorierte er jedoch. Stattdessen legte er demonstrativ seine Schuhe auf einen Sitz. Die Kondukteurin griff ein, nahm sein Handy und stellte die Musik leise. Günther S. fühlte sich provoziert und beschimpfte die Kondukteurin als «Hure».

Eine Woche später kam es im Zug Zürich–Luzern zu einem weiteren Vorfall. Gegen 06.10 Uhr hörte Günther S. erneut laut Musik im Intercity-Zug. Als eine Kondukteurin bei einer Billettkontrolle an ihm vorbeiging, sagte er zu einem männlichen Kondukteur: «Ich würd dini Kollegin vo hinde richtig döre nä.»

Der Kondukteur reagierte ruhig und verlangte den Ausweis. Daraufhin eskalierte die Situation. Günther S. griff den Kondukteur wegen seiner Hautfarbe an, nannte ihn «Scheissne***» und drohte ihm: «Komm her, ich bringe dich schon noch um.» Es folgten weitere Beschimpfungen wie «Nuttensohn», «Scheiss Schwarzer», «Schwuchtel» und «schwarzer Gay».

«Komm her, ich bringe dich schon noch um.»

Die Justiz zeigte sich dennoch milde: Der 26-Jährige wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 20 Franken verurteilt – offenbar, weil er kein Einkommen hat. Bezahlen muss er jedoch Verfahrenskosten von 500 Franken.

Unbelehrbare Rassisten im Zug

blue News kennt weitere ähnliche Fälle. So fiel ein 55-jähriger Schweizer im Zug zwischen Interlaken und Brienz auf, weil er sich laut und aggressiv über eine chinesische Reisegruppe äusserte. Als ein SBB-Mitarbeiter ihn aufforderte, leiser zu sein, griff der Mann den Kondukteur verbal an. Auf «Du hast mir gar nichts zu sagen» folgte die Drohung: «Ich mach dich kaputt.»

«Ich mach dich kaputt.»

Die Bundesanwaltschaft wertete dies nicht als Drohung gegen einen Beamten. Der Mann wurde lediglich wegen «Hinderung einer Amtshandlung» zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 80 Franken (1200 Franken) verurteilt.

Angriffe gibt es nicht nur von Menschen, die ohne gültiges Billett reisen. (Symbolbild)
Angriffe gibt es nicht nur von Menschen, die ohne gültiges Billett reisen. (Symbolbild)
Bild: Keystone/Christian Beutler

Gesetz: Drohung muss «Angst und Schrecken» auslösen

Ein weiteres Beispiel zeigt, dass selbst bei Vorstrafen Zurückhaltung geübt wird: Im September 2024 reiste ein 26-Jähriger mit 2,14 Promille Alkohol im Blut zwischen Luzern und Basel. Der Mann, den wir Flamur J. nennen (Name geändert, der Redaktion bekannt), hatte zwar ein Billett, beschimpfte den Kondukteur bei der Kontrolle jedoch rassistisch.

Die Transportpolizei wurde aufgeboten. Es folgten weitere Beleidigungen wie «Scheiss Ne***», «Fucking Nig**» und «Scheiss Ausländer». Auf dem Perron drohte er zudem anderen Passagieren: «Ihr Gesindel, ihr erlebt euer blaues Wunder, wenn ich eure Namen bekomme.»

«Ihr Gesindel, ihr erlebt euer blaues Wunder, wenn ich eure Namen bekomme.»

Die Bundesanwaltschaft sah darin keine konkrete Drohung. Sie bezweifelte, dass die Aussagen «Angst und Schrecken» auslösten oder das Sicherheitsgefühl «massiv erschütterten» – obwohl Flamur J. bereits wegen versuchter Drohung und einfacher Körperverletzung an seinem Lebenspartner vorbestraft war. Damals erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten bei einer Probezeit von fünf Jahren.

Der jüngste Vorfall reichte aus Sicht der Justiz nur für eine Verurteilung wegen Beschimpfung. Flamur J. muss eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken bezahlen. Dazu kommen Verfahrenskosten von 500 Franken. Auf den Vollzug der früher ausgesprochenen Freiheitsstrafe verzichtete die Staatsanwältin «gestützt auf die gesamten Umstände».

Brief an Staatsanwälte verschickt soll sensibilisieren

Eine SBB-Kondukteurin zeigt sich gegenüber dem blue News Reporter schockiert über die Art und Weise, wie die Justiz die Fälle abgehandelt hat. In einer Pause erzählt sie: «Was bringt es, wenn wir Nulltoleranz-Pins auf unseren Westen tragen, die Staatsanwälte sich dann aber besonders tolerant gegenüber den Tätern zeigen?» 

Greta Gysin, Grünen-Nationalrätin im Kanton Tessin und Präsidentin der Gewerkschaft Transfair, wollte 2024 vom Bundesrat wissen, welche Strategie die Regierung verfolge um die Sicherheit im Öffentlichen Verkehr wieder zu verbessern. Der Bundesrat äusserte sich nicht konkret: Verantwortlich seien in erster Linie die Unternehmen wie SBB, BLS und Co. Und: Der Bundesrat sei nicht befugt, bei den Staatsanwaltschaften zu intervenieren.

Die Gewerkschaften und sogar der Verband öffentlicher Verkehr, bei dem SBB, RhB, BLS und Co. sich organisieren, beobachten schon länger, dass die Justiz nicht jeden Angriff auf öV-Personal verfolgt. Letzten Sommer forderten sie in einem gemeinsamen Schreiben an alle Staatsanwaltschaften, die Polizeicorps für solche Straftaten zu sensibilisieren, damit solche Gewalttaten konsequent verfolgt werden.

Getöteter Zugbegleiter – Ermittler werten Obduktion und Videos aus Zug aus

Getöteter Zugbegleiter – Ermittler werten Obduktion und Videos aus Zug aus

Mainz, 05.02.2025: Offene Fragen nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter: Ermittelnde werten unter anderem Videoaufzeichnungen aus dem Zug aus in dem es am frühen Montagabend zu der Tat gekommen war. Das genaue Motiv ist weiter unklar – der Verdächtige schweigt. Der 26-Jähriger hat den Bahn-Mitarbeiter am Montagabend mutmasslich mit Faustschlägen gegen den Kopf schwer verletzt, der Fahrgast sollte kurz zuvor des Zuges verwiesen werden, weil er ohne Fahrschein unterwegs war.  Zugbegleiter Serkan C. verlor das Bewusstsein, musste reanimiert werden und starb eineinhalb Tage später in einer Klinik in Homburg. Todesursache war laut Obduktionsergebnis eine Hirnblutung als Folge von stumpfer Gewalt gegen den Kopf.

06.02.2026