Lieferant attackiert Ihr Hund beisst zu – jetzt soll die Halterin 330'000 Franken zahlen

Andreas Fischer

2.2.2026

Auf einem Privatgrundstück im Bezirk Horgen hat ein Schäferhund bereits mehrere Personen gebissen. (Symbolbild) 
Auf einem Privatgrundstück im Bezirk Horgen hat ein Schäferhund bereits mehrere Personen gebissen. (Symbolbild) 
sda

Nach einem Hundeangriff auf einen Lieferanten steht eine 52-jährige Halterin vor Gericht. Obwohl ihr Schäferhund bereits eine einschlägige Vorgeschichte hat, plädiert die Verteidigung auf Freispruch. Erfolglos.

Andreas Fischer

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Zwei Schäferhunde verletzten 2023 auf einem Privatgrundstück einen Lieferanten, der danach 18 Monate arbeitsunfähig ist.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert 450’000 Franken Geldstrafe, auch wegen mehrerer früherer Vorfälle. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch.
  • Das Gericht sieht die Attacke als vorhersehbar und vermeidbar an und verwirft die Argumente der Verteidigung vollständig. Die Halterin wird zu einer unbedingten Strafe von 330'000 Franken verurteilt.

Ihre Hunde haben eine 52-jährige Schweizerin als Beschuldigte vor das Bezirksgericht Horgen ZH gebracht. Der Vorwurf: fahrlässige schwere Körperverletzung und Übertretung des Hundegesetzes.

Die Staatsanwaltschaft hat dafür eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 3000 Franken gefordert – insgesamt also 450’000 Franken. Die Beschuldigte ist Multimillionärin und wurde bereits zwei Mal mit Strafbefehlen wegen ähnlicher Vorfälle verurteilt, berichtet die «Neue Zürcher Zeitung».

Schäferhunde fallen Lieferanten an

Was war passiert? Ein Lieferant wollte eigentlich nur die Getränke bringen: Auf dem eingezäunten Grundstück wurde er im Oktober 2023 allerdings von zwei Schäferhunden seiner Kundin angegriffen. Der Mann trug eine Bisswunde im rechten Unterschenkel davon. Der Vorfall soll zudem eine Belastungsstörung ausgelöst haben, die zu einer 18-monatigen Arbeitsunfähigkeit führte.

Vor Gericht mussten der Geschädigte und die Staatsanwaltschaft nicht erscheinen. Stattdessen äusserte sich die Verteidigung – und forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Begründung: Die Beschuldigte hätte alle erdenklichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen.

Der Geschädigte sei gewarnt worden, zu Fuss auf das Grundstück zu gehen. Ausserdem habe auf dem Privatgelände keine Leinen- oder Maulkorbpflicht gegolten. Schliesslich sei auch die angebliche Arbeitsunfähigkeit des Gebissenen zweifelhaft, zumindest werfe das ärztliche Gutachten Fragen auf.

Keine Leine, kein Maulkorb, keine Reue

Der Einzelrichter liess diese Argumente der Verteidigung nicht gelten und sprach die Halterin der fahrlässigen einfachen Körperverletzung und der Übertretung des Hundegesetzes schuldig. Die Körperverletzung auf dem Grundstück sei unzweifelhaft.

Die bedingten Vorstrafen aus den Strafbefehlen werden widerrufen und die Frau wird zu einer Gesamtstrafe von 110 Tagessätzen à 3000 Franken verurteilt. Hinzu kommen eine Busse von 1000 Franken sowie die Verfahrens- und Gerichtskosten. Forderungen des Privatklägers wurden an den Zivilweg verwiesen.

Bei der Urteilsverkündung wurde klar, dass der betroffene Schäferhund bereits zum sechsten Mal zugebissen hatte.  «Die Hunde waren nicht angeleint, trugen keinen Maulkorb, und es war nicht sichergestellt, dass keine fremden Menschen auf dem Grundstück sind», sagt der Richter.

Das allerdings hätte die Halterin gewährleisten müssen. Das Gericht sah eine pflichtwidrige Unvorsichtigkeit als erwiesen an. Die Frau hätte insbesondere aufgrund der Vorgeschichte besondere Massnahmen ergreifen müssen. Der Fall sei sowohl voraussehbar als auch vermeidbar gewesen. Reue und Unrechtsbewusstsein habe das Gericht bei der Beschuldigten nicht feststellen können.

Das Urteil ist laut «NZZ» noch nicht rechtskräftig.