Prozess Harte Urteile im Immobilien-Betrugsfall Bad Rans

SDA

30.11.2018 - 15:54

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat am Freitag das Urteil im Immobilien-Betrugsfall der Genossenschaft Bad Rans bekannt gegeben. Die Verhandlung war ins Feuerwehrdepot verlegt worden.
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat am Freitag das Urteil im Immobilien-Betrugsfall der Genossenschaft Bad Rans bekannt gegeben. Die Verhandlung war ins Feuerwehrdepot verlegt worden.
Source: Keystone-SDA

Der Immobilien-Betrugsfall von Bad Rans hat seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht: Aufgrund illegaler Honorare in Millionenhöhe wurden die beiden Hauptangeklagten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Im Immobilien-Fall Bad Rans hat das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland die beiden Hauptangeklagten zu Freiheitsstrafen von fünf und dreieinhalb Jahren verurteilt. Sie sollen im grossen Stil illegale Honorare kassiert haben.

Das Gericht sprach den 74-jährigen Unternehmer und den 67-jährigen Architekten der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Misswirtschaft und weiterer Tatbestände schuldig, wie es am Freitag in Mels SG bekanntgab. Vier weitere Beteiligte wurden zu bedingten Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der Mehrheit der Anklagepunkte folgte das Gericht  der Staatsanwaltschaft, wie der Gerichtspräsident erklärte. In einzelnen Punkten gab es Freisprüche nach dem Motto «im Zweifel für den Angeklagten». Die Anklage hatte für die beiden Hauptbeschuldigten Freiheitsstrafen von sechs und vier Jahren beantragt.

«Promotionshonorare»

Im Fall der Genossenschaft Bad Rans sollen die Beschudigten 6,2 Millionen Franken als «Promotionshonorare» eingestrichen haben. Die Verwaltungsräte sollen sich zudem ein «Verkaufshonorar» von 1,5 Millionen Franken zugeschanzt haben. Diese Auszahlungen seien offensichtlich viel zu hoch gewesen, fand das Gericht.

Die Verteidiger hatten für vier der Angeklagten Freisprüche und für die beiden übrigen Teilfreisprüche gefordert. Darauf ging das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland nicht ein. Die Verhandlung, die über mehrere Tage ging, fand aus Platzgründen im Feuerwehrdepot in Mels statt.

Die Forderungen der Geschädigten verwies das Gericht auf den Zivilweg. Im umfangreichen Fall um dubiose Immobiliengeschäfte sollen später noch zwei weitere Personen vor Gericht kommen: Ein Geschäftsmann wurde in der Dominikanischen Republik verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Ein weiterer Beteiligter fehlte in Mels krankheitshalber.

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