Zürcher BezirksgerichtAgent soll Models sexuell genötigt haben
olgr, sda
22.9.2021 - 14:17
Der Inhaber einer Zürcher Model-Agentur soll seine Position missbraucht und mehrere junge Männer sexuell bedrängt haben. «Etwas flirten ist und muss erlaubt sein», meint indes der Anwalt des Beschuldigten vor dem Zürcher Bezirksgericht.
Dessen Verteidiger sagte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant keine sexuellen Handlungen gegen den Willen anderer Personen vorgenommen habe. So hätten einige der in der Anklage aufgeführten Geschädigten in der Untersuchung explizit ausgeführt, dass keine Gewalt angewendet worden sei.
Dass es zu anzüglichen Sprüchen, zu Küssen sowie zu Oral- und Analsex gekommen sein soll, stellte der Verteidiger nicht in Abrede. Der Spruch, «Du bist sexy», sei aber strafrechtlich nicht relevant, hielt er fest. «Etwas flirten ist und muss erlaubt sein.»
Dass sein Mandant in einem Spa den Penis am Oberschenkel eines hoffnungsvollen jungen Models gerieben habe, sei allenfalls eine Zufallsberührung gewesen, meinte der Verteidiger weiter. «Im Jacuzzi hat es wenig Platz.» Und auch bei den weiteren Vorwürfen sah der Verteidiger strafrechtlich nichts Relevantes: «Es gab keine Gewalt und keine Bedrohungen, es war einvernehmlich.»
«Ein Blender erster Güte»
Es sei alles andere als einvernehmlich gewesen, hielt demgegenüber der Anwalt eines Geschädigten fest. Der Inhaber der Model-Agentur sei «ein Blender erster Güte».
Er habe sich gut verkaufen können, er sei so eloquent, dass er die jungen Männer von seinen Macherfähigkeiten überzeugt habe. Dann habe er das grosse Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt und sich in «ein Sexmonster» verwandelt.
Die Aussagen der verschiedenen Opfer seien klar, hielt auch der Staatsanwalt in seinem kurzen Plädoyer fest. Der Beschuldigte habe sein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt – er habe jungen, naiven Männern vorgegaukelt, dass er der Einzige sei, der ihnen den Traum einer Modelkarriere ermöglichen könne.
Der Beschuldigte äussert sich nicht
Zur Sache war am Mittwoch vom Beschuldigten nichts zu erfahren. «Warum sagen so viele Personen aus, dass Sie sie auf unterschiedliche Arten im beruflichen Kontext belästigt haben?», fragte ihn der vorsitzende Richter etwa.
Ob er den jungen Männern wirklich gesagt habe, dass dies dazugehöre, wenn sie eine Modelkarriere machen wollten? Und warum er die Therapie nicht weiterführe, die er begonnen habe, um Alkohol und Drogen in den Griff zu kriegen? Auf diese – und viele weiteren Fragen – antwortete der Beschuldigte nur mit «keine Auskunft».
Auch der Hinweis des Richters, dass er sich doch erklären könnte und dabei auch Entlastendes vorbringen könnte, änderte die Haltung des 34-Jährigen nicht.
Urteil folgt voraussichtlich am Abend
Der Staatsanwalt beantragt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon ein Jahr zu vollziehen wäre. Zudem verlangt er, dass der 34-Jährige mit einem Berufsverbot belegt wird. Der Verteidiger fordert einen Freispruch.
Am Nachmittag führt der Verteidiger sein Plädoyer fort. Ein Urteil ist gemäss Richter «in den Abendstunden» zu erwarten.
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